Ich nutze bereits einen anderen Durchführungsweg. Kann ich trotzdem „riestern“?
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Sollten Sie bereits eine andere BAV nutzen und dabei nicht die volle Höhe des geförderten Betrags ausschöpfen, können Sie Ihren Anspruch auf eine Riester-geförderte Variante (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung) in Höhe des verbleibenden förderungsfähigen Betrags geltend machen (also maximale Förderung abzüglich der bereits in Anspruch genommenen Förderung).
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Direktversicherung
Ich habe gehört, dass die betriebliche Altersvorsorge riester-fähig ist, stimmt das?
Macht riestern mit einer bAV Sinn?
Kann ich schon vor der Rente an das Geld ran?
