Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
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Zunächst ist wichtig, ob nur Sie die Beiträge zahlen, ob Ihr Arbeitgeber sich hieran beteiligt oder sie sogar vollständig selbst zahlt. In letzterem Falle könnten Ihre Ansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel verloren gehen, wenn der Vertrag noch keine fünf Jahre besteht und Sie bei Verlassen des Unternehmens noch nicht 30 Jahre alt sind oder aber wenn die Unverfallbarkeit der Ansprüche nicht gegeben ist (bei einer Entgeltumwandlung ist sie aber immer gegeben).
Sollte dies nicht auf Sie zutreffen, so haben Sie bei einem Wechsel des Arbeitgebers keine Probleme. Sie können den Direktversicherungsvertrag mitnehmen, wenn Ihr neuer Arbeitgeber Ihnen diesen Durchführungsweg bietet. Dann würde der Vertrag von ihm weitergeführt werden. Sollte er das nicht wollen, können Sie ihn entweder „privat“ weiterführen oder solange ruhen lassen, bis sie ihn in einem Unternehmen wieder weiterführen lassen.
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Direktversicherung
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