Was passiert im Todesfall?

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Eine Todesfallabsicherung muss zusätzlich vereinbart werden. Dabei kann entweder eine Auszahlung an die Angehörigen erfolgen. Oder es wird eine Garantiezeit vereinbart, in welcher den Angehörigen die Rente weiter gezahlt wird.

Während bei Verträgen vor 2005 die bezugsberechtigte Person nicht relevant war, dürfen bei Verträgen ab 2005 nur Ehegatten, kindergeldberechtigte Kinder oder Lebensgefährten bezugsberechtigt sein. Erst wenn diese Personen nicht vorhanden sind, kann Geld an eine beliebige Person gezahlt werden – und dann auch nur in Höhe der gewöhnlichen Beerdigungskosten!

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