Bei Vorsatz zahlt D&O-Versicherung nicht

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Die D&O Versicherung zahlt entstandene Schäden durch Fehlentscheidungen von Managern in Unternehmen nur, wenn diese nicht vorsätzlich begangen wurden. Die gerichtliche Überführung von leitenden Angestellten wurde jetzt verschärft.

Die Rechtssprechung hat die Beweisführung zur Überführung von Manager in Sachen Veruntreuung verschärft. Dennoch wird in der Branche befürchtet, dass Versicherer nach entstandenen Schäden nicht häufiger als ohnedies schon zahlen würden. Die D&O Versicherung deckt alle Schäden, die durch Fehlentscheidungen von Führungskräften in Unternehmen entstanden sind, ab. Jedoch zahlen diese nur für die Schäden, wenn hier kein Vorsatz vorlag. Das heißt, manipuliert ein Manager vollen Bewusstseins die Marktregulierungsmechanismen, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Um Manager einer schuldhaften Handlung zu überführen, haben jetzt zwei Karlsruher Richter die Bedingungen zur Überführung der Manager verschärft. Sollten Manager einer Schuld gerichtlich überführt werden, sind aber die Versicherer nicht in jedem Fall fein raus. Hier kommt es auf die Vertragsart an. Sollten leitende Angestellte Fehler nicht sehenden Auges begangen haben, sondern eventuell negative Konsequenzen nur billigend in Kauf genommen haben, dann müssen Versicherer trotzdem zahlen. Außerdem muss den Managern die Schuld auch erst nachgewiesen werden, bis zu diesem Zeitpunkt zahlen die Versicherer die Abwehrkosten. Sollte es zur Überführung kommen, müssen die Führungskräfte das Geld zurückzahlen.

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