Selbstbehalt der D&O-Versicherung rechtlich nicht eindeutig

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Die Regulierung der durch Manager verursachte Schäden, war bis vor kurzem reine Sache der D&O Versicherung. Nun müssen sie im Schadensfall einen gewissen Teil selbst dazu beisteuern. Den Selbstbehalt können sie zwar wiederum über eine Versicherung abdecken, aber die Art der Police wirft noch immer rechtliche Fragen auf.

Entsteht einem Dritten, durch die Tätigkeit eines Managers eines Unternehmens ein Schaden, greift die Managerhaftpflichtversicherung D&O regulierend ein. Doch der betreffende Manager muss, seit neuester Gesetzgebung, ebenfalls seinen Anteil daran mit tragen. Diesen Selbstbehalt kann er allerdings über eine Versicherung absichern lassen, doch die Assekuranz streitet nach wie vor darüber, wie und in welcher Form diese Absicherung von Statten gehen soll. Dabei kann sich der Anteil an der Begleichung der Schadenssumme bis zu anderthalb Jahresgehälter und bis zu 10 Prozent der Schadenssumme belaufen. Der persönliche finanzielle Schaden für den Manager ist also enorm und kann auch durchaus noch höher ausfallen, wenn ihm mehrere Fehler auch aus vergangenen Jahren nachgewiesen werden können.
Um nicht völlig in den finanziellen Bankrott zu gelangen, kann eine Versicherung Abhilfe schaffen. Doch die Versicherer bieten unterschiedliche Modelle an und welches nun das Who des Who ist anscheinend eine Sache der eigenen Überzeugung. Da gibt es zum einen das Modell, welches völlig unabhängig vom der abgeschlossen D&O Versicherung des Unternehmens agiert, auch wenn es vom selben Anbieter gezeichnet ist. Zum anderen existiert das sogenannte Anrechnungsmodell, bei dem die Deckungssumme des Unternehmens und Selbstbehalt des Managers aus einem Pott kommen. Die zweite Variante ist für den Manager meist kostengünstiger aber laut der Verfechter des separaten Modells gesetzlich nicht gestattet. Denn die Police des Managers wird indirekt vom Unternehmen mit finanziert. So handelt es sich bei diesem Zwiespalt noch immer um eine rechtlich offene Frage.

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