Übergangsfrist für D&O Versicherung endet

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Im August vergangenen Jahres hat die Bundesregierung eine Selbstbeteiligung zur D&O Versicherung von Manager zur Schadensregulierung beschlossen. Die Übergangsfrist endet nun Anfang Juli.

Eine Reaktion der Regierenden dieses Landes auf die vergangene Finanzkrise war das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“. Damit wurde im August 2009 eine verbindliche Selbstbeteiligung von Managern bei einer Inanspruchnahme der D&O Versicherung beschlossen. Die D&O Versicherung sichert den Fall ab, dass Manager nach einem nicht wissentlich begangenen Fehler einen Vermögensschaden zu verantworten haben. Mit der beschlossenen Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent des entstandenen Schadens bzw. höchsten 1,5fachen ihres Jahresgehaltes soll das Verantwortungsbewusstsein der Verantwortlichen gestärkt werden.
Dabei können sich Manager mit einer zusätzlichen Police gegen die Selbstbeteiligung absichern. Anfang Juli 2010 endet nun die Übergangsfrist und das Gesetz tritt in vollen Umfang in Kraft. Doch noch immer wird über die verschiedenen Varianten der Zusatzpolicen diskutiert. So können die Manager zwischen drei Varianten wählen. Diese wären eine separate Zusatzpolice, eine mit der eigentlichen Berufshaftpflichtversicherung verbundene Deckung und eine Gruppenversicherung. Hierbei steht besonders das Anrechnungsmodell in Kritik, da der Gesetzgeber eine klare Trennung zwischen der D&O Police des Unternehmens und der des Managers vorsieht. Die Gruppenversicherung ist eine neuere Variante der Versicherung, bei der sich mehrere Manager mit einer Police versichern können. Die Schadensregulierung erfolgt dabei pro Schadensfall individuell.

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