Selbstbehalt-Versicherung ergänzt D&O - Antwort auf „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“
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Die Gesellschaft fordert, Manager stärker in die Pflicht zu nehmen. Auch seitens der Regierung hat man jetzt nicht zuletzt aufgrund des Drucks aus der Bevölkerung das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung auf den Weg gebracht. Sind Manager für einen Schaden verantwortlich, sollen sie stärker in die Pflicht genommen und am entstandenen Schaden beteiligt werden. So soll ihr Verantwortungsbewusstsein gestärkt werden.
Die Managerhaftpflicht- oder auch D&O-Versicherung springt bei nicht vorsätzlicher und nicht wissentlicher Sorgfaltspflichtverletzung der Manager und Gesellschaftsorgane ein. Damit Management-Fehler jedoch nicht „ungesühnt“ bleiben, soll die Absicherung künftig mit einem erhöhten Selbstbehalt verbunden sein.
Hierzulande haben große Unternehmen etwa 25.000 Directors and Officers-Policen (D&O) für ihre Führungskräfte abgeschlossen, um diese bei Haftungsansprüchen nach innen und nach außen zu schützen.
Der im Leistungsfall zu zahlende Selbstbehalt soll nach der Neuregelung bspw. für AG-Vorstände zehn Prozent der Schadenssumme bis zum 1,5fachen des Jahresbezuges betragen.
Versicherungsgesellschaften wissen indes, dass Manager D&O- Schäden fürchten, weil diese unter anderem auch zu einem Imageverlust beitragen können. Dennoch sieht die Versicherungsbranche hier ein neu zu erschließendes Feld.
Ein großes Versicherungsunternehmen hat als erstes darauf reagiert und bietet nun eine an das neue Gesetz angepasste Selbstbehaltsversicherung für diese Zielgruppe an. Strafzahlungen für schlechte Strategien werden durch diesen neuen Versicherungsschutz also künftig gemildert. Da Manager der gesetzlichen Drohung der Selbstbeteiligung entgehen wollen, rechnet der Versicherer mit einer großen Nachfrage.
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D&O Versicherung
Für wen ist diese Versicherung gedacht?
Warum sollten leitende Angestellte D&O-versichert sein?
Ich habe von einer Managerhaftpflichtversicherung gelesen. Ist das das Selbe?
