Warum sollten leitende Angestellte D&O-versichert sein?

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Manager, Aufsichtsrats- und Beiratsmitglieder, Vorstand und Geschäftsführung unterliegen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Unterläuft ihnen ein Fehler, der auf die Sorgfaltspflichtverletzung zurückzuführen ist, müssen sie dem Unternehmen oder Dritten gegenüber vollständig mit ihrem Privatvermögen für den entstandenen Schaden haften. Zudem ergibt sich eine Beweislastumkehr. Das heißt, wird ein Schaden festgestellt, muss der Beschuldigte beweisen, dass die Entscheidung die zum Schaden führte, nicht falsch war.
Aus diesem Grund sind immer weniger Manager bereit, ohne diese Versicherung ihre Arbeit überhaupt anzutreten.

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