Was ist, wenn der Schaden vor Versicherungsbeginn entstanden ist?
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Für Gewöhnlich verfahren die Versicherer nach dem Claims made-Prinzip. Das heißt, dass die Zeitpunkte der Verursachung des Schadens und der Anspruchstellung entscheidend sind und für eine Leistung der Versicherung im Versicherungszeitraum stattfinden müssen. Häufig sind jedoch auch Schäden, deren Entstehung bereits vor dem Versicherungsbeginn lag, mitversichert. Das bezeichnet man als Rückwärtsdeckung.
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