Muss ich Abgeltungssteuer zahlen?

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Die Britische Lebensversicherung ist nicht von der Abgeltungssteuer betroffen: Es gilt weiterhin das Halbeinkünfteverfahren bei Ausschüttung bzw. Versteuerung des Ertragsanteils im Falle der Verrentung zum individuellen Steuersatz. Aber das ist nur dann der Fall, wenn die Police älter als 12 Jahre bzw. der Versicherte älter als 60 Jahre ist.

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