EU-Rente bei Erwerbsminderung: kein Schutz bei Berufsunfähigkeit

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Die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung (EU-Rente) leistet nicht im Falle einer Berufsunfähigkeit. Hierfür kommt nur die private Berufsunfähigkeitsversicherung auf.


Verweisung. Entgegen der landläufigen Meinung, die Erwerbsminderungsrente würde gezahlt, wenn jemand seinen Beruf nicht mehr ausüben könne, besteht tatsächlich nur dann ein Anspruch auf Leistung, wenn der Versicherte in gar keiner Tätigkeit mehr einsetzbar ist. Das bedeutet, dass auch Arbeiten unterhalb des Niveaus der letzten Beschäftigung zumutbar sind. Arbeit ist Arbeit und eine Verschlechterung damit hinnehmbar.

Kein Einkommensersatz. Die Rentenzahlung für den Fall der Erwerbsunfähigkeit erfolgt als eine Teilrente, wenn man keine 6 Stunden mehr irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Erst wer weniger als 3 Stunden arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf die volle Rente, die jedoch keinen wahren Einkommensausgleich bietet und nicht zum Halten des Lebensstandards ausreicht. Sie genügt insbesondere dann nicht, wenn man eine Familie hat, die auf das Geld angewiesen ist oder man anderen Verpflichtungen nachkommen muss. Das liegt unter anderem daran, dass die Höhe der Rente nicht nur nach dem vorherigen Arbeitsentgelt berechnet wird, sondern auch die Länge der Versicherungszeit entscheidet. So erhalten jüngere Menschen weniger, obwohl das Schicksal berufsunfähig zu werden, auch sie natürlich nicht verschont. Das Risiko besteht in jedem Alter.

Keine Rente. Wer jedoch vor Eintritt seiner Erwerbsminderung nicht mindestens 5 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat (davon 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen direkt in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung), der erhält gar keine Rente. Daher steht Berufsanfängern in der Regel keine Leistung zu.

Berufsunfähigkeitsversicherung. Einen wirklichen Einkommensausgleich gibt es nur über die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierfür spielt der Beruf eine Rolle. Ein Verweis auf andere Tätigkeiten, wie bei der gesetzlichen Rente, ist hier schon lange nicht mehr üblich. Sie zahlt, sobald man seinen Beruf nicht mehr zu 50 Prozent ausüben kann, die volle Rente. Eine Staffelung kann aber auch vereinbart werden, sodass man bereits ab geringerer Beeinträchtigung eine Teilleistung erhält.

Früh vorsorgen. Auch für Berufsanfänger und sogar schon für Auszubildende und Studenten gibt es die private Berufsunfähigkeitsversicherung, die gerade wegen der mangelnden staatlichen Unterstützung für junge Menschen bei Erwerbsminderung sinnvoll ist. Mit einer Nachversicherungsgarantie wird gewährleistet, dass mit Eintritt ins Erwerbsleben eine Anschlussversicherung reibungslos ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. Bei einem frühen Abschluss dieser Versicherung ergibt sich zudem der Vorteil geringerer Beiträge.

Hohes Risiko. Aus einer 2009 veröffentlichten Studie im Auftrag der Zeitschrift Focus geht hervor, dass junge Menschen, die gerade ins Erwerbsleben eintreten, ein sehr hohes Risiko haben, berufsunfähig zu werden. Demnach wird knapp die Hälfte der jungen Männer und über ein Drittel der jungen Frauen im Laufe ihres Arbeitslebens berufsunfähig.

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