Freitag, der 13.: Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen?
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Nach dem Volksglauben passieren an einem Freitag, den 13. besonders viele Unglücke. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn man wegen Krankheit oder Unfall seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann.
Heute ist mal wieder ein Tag, an dem der 13. des Monats auf einen Freitag fällt. Dem Volksglauben nach passieren an einem Freitag, den 13. besonders viele Unfälle.
Zurückzuführen ist dies auf den christlichen Glauben, nachdem die 13 allgemein als Unglückszahl gilt und auch gern als „Dutzend des Teufels“ bezeichnet wird. Der Freitag hingegen wird auf den Todestag von Jesu Christi zurückgeführt sowie sollen Adam und Eva an einem Freitag von der verbotenen Frucht gekostet haben.
Passieren denn nun aber wirklich viel mehr Unglücke an einem Freitag, den 13.? Laut Aussage des ADAC, gibt es im Durchschnitt nicht mehr Unfälle, als an anderen Tagen auch.
Allerdings kann jeder einmal in einen Unfall verwickelt werden. Deshalb ist ein ausreichender finanzieller Schutz notwendig. Eine private Unfallversicherung schützt im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung auch bei Unfällen, die in der Freizeit passieren. Wer auf Nummer sicher gehen und sich auch für den Fall einer Krankheit abgesichert wissen will, sollte besser noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese zahlt nicht nur bei Unfällen und dadurch bedingter Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente, sondern eben auch bei Erkrankungen, die die Berufstätigkeit einschränken.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
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