Berufsunfähigkeitsversicherung: die richtige Überschussbeteiligung

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Es gibt drei Varianten der Überschussbeteiligung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei muss eine verzinste Einmalzahlung, quasi „Geld zurück“, nicht die günstigste für den Versicherten sein.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte für jeden ein Muss sein, da laut Statistik jeder 4. Arbeitnehmer berufsunfähig wird. Diese zahlt für den Fall, dass der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen oder unfallbedingten Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Für den Fall, dass man nicht berufsunfähig werden sollte, sollte man aber darauf achten, dass man einen Teil seiner Beiträge zurückerstattet bekommt. Laut der Mindestzuführungsverordnung müssen Versicherer ihre Versicherungsnehmer an den erwirtschafteten Überschüssen zu einem Teil beteiligen.Überschüsse entstehen, weil die Versicherungsgesellschaften mit höheren Bruttobeiträgen kalkulieren, als sie netto brauchen, um die Renten der eingetretenen Berufsunfähigkeitsfälle zu zahlen.
Für die Beteiligung an den Überschüssen gibt es drei Varianten. Zum einen kann sich der Versicherungsnehmer im Falle der Berufsunfähigkeit zusätzlich eine Bonusrente zahlen lassen. Das heißt, er zahlt gleich bleibende Bruttobeiträge, hat aber einen höheren Rentenanspruch. Allerdings können bei schlechter Wirtschaftslage des Versicherungsunternehmens die Überschüsse wieder verschwinden.
Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse sofort an den Versicherten weitergegeben. Dadurch sinken netto seine zu zahlenden Beiträge, bei gleich bleibender Versicherungssumme. Hier liegt der Nachteil darin, dass die Versicherungsgesellschaft bei Veränderung der Kostensituation, die Beiträge einfach wieder auf vorheriges Niveau anheben kann.
Die dritte Möglichkeit ist die, dass die angesammelten Überschüsse verzinst und am Ende der Versicherungslaufzeit auf einen Schlag an den Versicherten ausgezahlt werden.
Die lohnenswerteste Variante ist die Beitragsverrechnung. Hier kann der Versicherte den gesparten Teil der Beiträge in Fonds anlegen. Die Rendite ist hier meist höher als bei der Verzinsung durch den Versicherer. Allerdings sollte man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung daran denken, dass diese in erster Linie der Absicherung der Arbeitskraft gilt und nicht dem Ansparen von Kapital.

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