Essstörungen- drohen Risikozuschläge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?

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Als besorgniserregend gilt die steigende Zahl Jugendlicher mit Essstörungen. Laut Untersuchungen sind bereits rund 22 Prozent der 11 bis 17-jährigen Jugendlichen in der Bundesrepublik essgestört, wobei in erster Linie Mädchen und junge Fragen betroffen sind. Zu den Ursachen für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben gehören verstärkt psychische Störungen. Wer einen Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss unter Umständen diese gravierenden Auffälligkeiten angeben.

Gesundheitsfragen, die sich auf den aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers oder auch die Krankenvorgeschichte beziehen, gehören zu den Vertragsbedingungen jeder Berufsunfähigkeitsversicherung. Wahrheitsgemäßes Beantworten der gesundheitsrelevanten Fragen wird vom Versicherer vorausgesetzt, der besondere Risiken mit Aufschlägen bei den Beiträgen versieht.
Fällt das individuelle Risiko zu hoch aus, droht gar ein Ausschluss vom Versicherungsvertrag. Wer hierbei schummelt nimmt in Kauf, dass im Schadensfall der Versicherer seine Leistung verweigern kann. Der Begriff einer Essstörung ist weit gefasst und wird nicht immer sofort erkannt. Sie kann sich unterschiedlich äußern und reicht von der Bulimia Nervosa, über die Magersucht, starkes Übergewicht und unkontrollierte Essattacken. Nicht immer kann die Versicherung zweifelsfrei von sich aus erkennen, ob der Antragsteller unter Essstörungen leidet. Doch entscheidend ist bei der Antragsstellung die Frage, ob es diesbezüglich bereits Behandlungen oder Therapien gegeben hat. Psychologische Behandlungen sind in der Regel damit verbunden, da die Störungen weniger ein organisches Problem sind, sondern zu den psychischen Erkrankungen gehören, von denen auch Erwachsene betroffen sind. Berufsunfähigkeitsversicherungen sind sensibel geworden, wenn es sich um derartige Störungen handelt, da immer öfter Renten für Versicherte gezahlt werden müssen, die darunter leiden. Hinzu kommt, dass sich die gesundheitlichen Gefahren, beispielsweise durch starkes Übergewicht, erhöhen. Gelenkentzündungen, Diabetes wie auch Herz- Kreislaufprobleme gehören ebenso dazu, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr seinem Beruf nachgehen kann.
Erkennt ein Versicherer Probleme dieser Art, muss der Antragsteller fast immer mit einer Ablehnung rechnen. Ratsam ist es daher, eine anonyme Vorabanfrage zu stellen, auf die das Versicherungsunternehmen unverbindlich antworten muss. Der Antragsteller kann sich dann einen ersten Überblick verschaffen, wie groß seine Chancen sind, einen Vertrag zu bekommen.

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