Berufsunfähigkeitsversicherung muss nicht jeden aufnehmen
100% kostenlos
Der Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit gehört heut in jedes Versicherungsdepot und sollte so selbstverständlich sein wie der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung. Doch muss eine Versicherungsgesellschaft nicht jeden Antragsteller aufnehmen, wenn durch diesen besondere Risiken zu erwarten sind.
Lehnt beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung einem Behinderten den Abschluss einer Versicherungspolice ab, kann vom Betroffenen kein Schadenersatz verlangt werden. Eine Ablehnung allein wird selbst von Gerichten nicht als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot behinderter Menschen gewertet.
Auch ein sittenwidriges Verhalten kann in diesem Fall der Versicherungsgesellschaft nicht vorgeworfen werden. Begründet wird dies damit, dass Versicherungen laut geltendem Gesetz selber bewerten dürfen, mit wem sie Verträge abschließen wollen. Lediglich bei einer offensichtlichen Diskriminierung kann ein Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden, was jedoch zu beweisen ist. Eine bloße Ablehnung des behinderten Antragstellers reicht in der Regel nicht aus, eine Diskriminierung zu unterstellen.
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Berufsunfähigkeitsversicherung > News > per E-Mail abonnieren:
Berufsunfähigkeitsversicherung
Gibt es auch staatliche Unterstützung im Falle der Berufsunfähigkeit?
Wenn ich vor 1961 geboren bin, was zahlt mir der Staat?
Leistet die private Berufsunfähigkeitsversicherung auch erst, wenn man weniger als 6 Stunden arbeiten kann?
