Die Klauseln der Berufsunfähigkeitsversicherung müssen auf den Prüfstand
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Wie bei jedem anderen Versicherungsvertrag auch, müssen die Klauseln der Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls genau unter die Lupe genommen werden, bevor es zu bösen Überraschungen kommt.
Bindend ist beispielsweise auch die Klausel: Mit der Vereinbarung der Erwerbsunfähigkeitsklausel bin ich einverstanden, sofern dies in einer Anlage zur Versicherungspolice für Laien verständlich erläutert wird. Die Unterschrift kann dann weitreichende Folgen haben, wenn der Versicherungsnehmer in seinem ausgeübten Beruf zu wenigstens 50 Prozent berufsunfähig ist, jedoch eine herkömmliche Erwerbsunfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht besteht.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit dieser bedeutungsvollen und einschränkenden Klausel unterschreibt, muss mit einer Leistungsverweigerung von Seiten der Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen, wenn der Beruf, auf den sich die Berufsunfähigkeit bezieht, erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgeübt wird.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
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