Berufsunfähigkeitsversicherung- „Warnsystem“ der Versicherer schließt Kranke aus

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Seit dem Stichtag 1. April 2009, werden Versicherungsnehmer von den Gesellschaften informiert, wenn die diese im internen Warnsystem“ gespeichert werden. Ist ein Versicherter negativ in Erscheinung getreten, oder hat innerhalb einer kurzen Zeitspanne mehrere Versicherungsschäden gemeldet, läuft der Kunde Gefahr, in das Hinweis- und Informationssystem, kurz HIS genannt, eingetragen zu werden.

Erst nach fünf Jahren kann ein solcher Eintrag aus dieser besonderen Datei wieder gelöscht werden. Jedoch sind die meisten Versicherten im Ungewissen, dass es über sie Einträge in dieser im Jahre 1993 eingeführten Datei gibt. Vor dem Hintergrund, dass sich Versicherungsgesellschaften vor Betrügern schützen wollen, will diese Zentraldatei insbesondere alle Kunden „aussortieren“, die ein hohes Risiko für die Versicherungsgesellschaften darstellen. Als besonders fatal erweist sich ein solcher Eintrag immer dann, wenn etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden soll. Wer einen solchen Schutz beantragt hat, kommt fast automatisch auf die Liste. Somit muss der Verbraucher mit denkbar schlechten Voraussetzungen rechnen, woanders eine Police für eine Berufsunfähigkeit zu erhalten, wenn er bereits anderswo abgewiesen wurde. Wer Näheres erfahren möchte, sollte bei den Versicherern nachfragen, schließlich ist es das gute Recht des Verbrauchers, die Gründe für eine Ablehnung zu erfahren.

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