Gesetzlicher Schutz schwindet- Berufsunfähigkeitsversicherung kann Schlimmeres verhindern

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Leider denken immer noch viele Arbeitnehmer, dass sie über die gesetzliche Sozialversicherung gegen den Fall einer plötzlichen Berufsunfähigkeit ausreichend abgesichert sind. Doch dies ist leider ein fataler Trugschluss, obwohl in die Rentenversicherung und für die Berufsgenossenschaft eingezahlt wird.

Arbeitgeber sind vom Gesetzgeber verpflichtet, Unfallversicherungsbeiträge zu leisten. Grundsätzlich gilt, dass nicht ausschließlich Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls oder eine Berufskrankheit abgesichert sind, sondern auch Kinder auf dem Schulweg.
Was sich zunächst umfangreich anhört, erweist sich im Ernstfall jedoch als nicht ausreichend, wenn man keine Abstriche beim Lebensstandard hinnehmen will. Eine Berufsunfähigkeit entsteht in der Realität jedoch seltener aufgrund einer beruflichen Erkrankung, sondern aus vielfältigen Gründen.
Zu den häufigsten Erkrankungen, die zu einem vorzeitigen Ausstieg zwingen, gehören Rücken- und Herz-Kreislauferkrankungen, Krebsleiden und immer häufiger psychische Krankheiten. Ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit wird meist nicht anerkannt. Die Rentenversicherungsträger zahlen dann nur eine magere Rente und dies auch nur an Arbeitnehmer, die vor dem Jahr 1961 geboren sind. Praktisch gilt, dass sich dieser Schutz im Laufe der Jahre komplett auflösen wird, da immer weniger Menschen aus den betreffenden Jahrgängen berufstätig sein. Doch schon heute gilt, dass diejenigen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, mit erheblichen finanziellen Einbußen leben müssen, wenn nicht zusätzlich ein privater Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit vereinbart wurde. Der gesetzliche Schutz führt auf lange Sicht ins finanzielle Aus.

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