Kur nicht angegeben?- Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung ist gefährdet

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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte Pflicht sein, wenn sich ein Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen einer Erwerbsminderung schützen will. Soll im Schadensfall der Versicherer in Leistung treten, muss auch der Versicherte bestimmte Kriterien erfüllen.

An erster Stelle steht bereits beim Vertragsabschluss das wahrheitsgetreue Beantworten gesundheitsrelevanter Fragen. Wer hierbei meint, einige Vorerkrankungen nicht angeben zu müssen, der irrt gewaltig.
Doch die wenigsten Antragsteller wissen, dass auch Kuren angegeben werden müssen. Stellt sich eine schwerwiegende Erkrankung ein und eine Kur wurde gar zeitnah verordnet, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bezahlen.

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