"Schwarze Liste" kann Versicherungsschutz verhindern
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Wer eine lange Krankenvorgeschichte hat und eine Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren will, sollte Vorsicht walten lassen. Verbunden mit dem Abschluss einer Versicherungspolice ist gundsätzlich eine Überprüfung der Gesundheit.
Die so genannte „schwarze Liste“ bereitet vielen Antragstellern Sorge. Versicherer melden Jahr für Jahr unzählige Antragsteller beim Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS).
Diese zentrale Datei speichert Kunden aus dem gesamten Bereich der Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen. Antragsteller, die über eine Police verfügen, die nicht herkömmlichen Bedingungen entspricht oder gar abgelehnt wurden, müssen grundsätzlich mit einem Eintrag in der HIS rechnen.
Versicherungsunternehmen haben die Möglichkeit, dort Daten über einen Antragsteller abzurufen. Wurde ein Kunde bereits abgelehnt und hat einen HIS- Eintrag, wird es für ihn schwierig, überhaupt einen anderen Versicherer zu finden. Selbst wenn sich ein Unternehmen bereit erklärt, einen Antragsteller aufzunehmen, ist meist ein kräftiger Risikoaufschlag fällig.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
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