Warum keine Police?- ab 1. April gilt nun die Auskunftspflicht

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Warum erhalte ich keine Versicherungspolice? Wer bei einem Versicherungsunternehmen abgewiesen wird, hat ab 1. April Gelegenheit, nun den Grund dafür erfragen. Dann muss die Versicherungswirtschaft offen legen, was der Datenbestand über den jeweiligen Kunden preis gibt.

In einem Hinweis- und Informationssystem (HIS) haben Versicherungsunternehmen spezielle Informationen über ihre Kundschaft gespeichert. Bereits 1993 richtete die Versicherungswirtschaft diese Datenbank ein, um gegen Versicherungsbetrüger vorzugehen.
nNahezu 9,5 Millionen Einträge sind bereits in dem System erfasst. Wer meint, dass diese Vorgehensweise ohne Folge ist, der irrt gewaltig. Ist beispielsweise ein Kunde als streitsüchtig gespeichert, wird es für ihn schwer, einen Versicherer zu finden, der bereit ist, ihm eine Rechtschutzversicherungspolice zu verkaufen.
Doch mit besonders weitreichenden Einschränkungen muss derjenige rechnen, der auf der Suche nach einem Berufsunfähigkeitsschutz ist. Sind in der Datenbank Angaben über besondere Vorerkrankungen, also erhöhte Risiken, gespeichert, kann wohl kaum mehr mit einem Versicherungsvertrag gerechnet werden. Vergeblich wird sich dieser Zeitgenosse auf die Suche nach diesem wichtigen Schutz machen.
Bislang war es so, dass niemand wusste, welche Angaben über ihn vorliegen. Doch damit ist jetzt Schluss.
Ab 1. April 2009 hat nun jeder Versicherte die Möglichkeit, beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) nachzufragen, ob man bereits in der Datenbank erfasst ist. Dafür muss eine schriftliche Anfrage gestellt werden und zusammen mit einem kopierten Personalausweis kann dann eine Anfrage gestellt werden.
Parallel dazu sind auch Versicherungsunternehmen ab sofort stärker gefordert; sie müssen künftig einem Kunden mitteilen, dass Informationen gespeichert werden. Sollten sich die Einträge als fehlerhaft erweisen, kann der Verbraucher widersprechen und gegebenenfalls ein Löschen beantragen kann.

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