Vorsicht bei Ausschlüssen!
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Dass der Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar ist, wissen viele Zeitgenossen. Insbesondere dann, wenn das Wohl einer ganzen Familie auf den Schultern eines Alleinverdieners liegt.
Fällt das bis dahin gewohnte monatliche Einkommen weg, ist meist der soziale Abstieg vorprogrammiert, weil die finanziellen Lücken nicht geschlossen werden können. Schließlich reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht aus, um wie gewohnt weiter leben zu können.
Doch wenn man sich auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit verlassen will, müssen die Konditionen im Vertrag stimmen. Dazu gehört aber auch, dass die Rentenhöhe im Schadensfall auch wirklich ausreicht. Wer hierbei einsparen will, muss dann mit einer niedrigen Rente sein Leben bestreiten. In etwa sollte die Rente die Höhe des letzten Nettoeinkommens erreichen, um Engpässen vorzubeugen.
Aber auch andere Kriterien, wie beispielsweise besondere Ausschlüsse vonseiten der Versicherung bedeuten unnötige Risiken.
Viele Versicherungen machen Ausschlüsse zum Vertragsgegenstand, wenn selbst kleinere Gesundheitsstörungen vorliegen. Dann drohen bei fast allen Versicherern Ausschlüsse und enorme Risikozuschläge werden fällig.
Wer jedoch beharrlich mit seinem Versicherer handelt, kann zum Ziel kommen. Wird beispielsweise belegt, dass eine bestimmte Vorerkrankung endgültig beigelegt ist, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung bestimmte Ausschlüsse auch wieder aufheben.
Weist ein Vertrag zuviele Einschränkungen auf, lohnt es immer, eingehende Vergleiche anzustellen, um letztendlich die gereignete Versicherung zu finden, denn grundsätzlich werden Risiken unterschiedlich bewertet.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Gibt es auch staatliche Unterstützung im Falle der Berufsunfähigkeit?
Wenn ich vor 1961 geboren bin, was zahlt mir der Staat?
Leistet die private Berufsunfähigkeitsversicherung auch erst, wenn man weniger als 6 Stunden arbeiten kann?
