Psychische Störungen- längst keine Einzelfälle mehr

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Viel häufiger als in früheren Zeiten werden psychische Störungen diagnostiziert und gehören zu den Gründen, die zu einem frühzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben zwingen können.
Vorsichtigen Schätzungen zufolge gehört bereits ein Drittel aller Berufsunfähigkeiten dazu und dies mit steigender Tendenz.


Will man nicht auf die magere gesetzliche Erwerbsminderungsrente angewiesen sein, ist eine rechtzeitige Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig.
Doch gerade, wenn es um psychische Störungen geht, ist Vorsicht geboten. Denn wurde erst einmal ein solches Krankheitsbild festgestellt, kann man sich nicht ohne weiteres nachträglich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichern lassen.
In der Regel werden Arztbesuche dokumentiert und ist der Arzt erst einmal von seiner Schweigepflicht entbunden worden, muss der Versicherer den Antragsteller nicht zwingend aufnehmen, ohne erhöhte Risikozuschläge zu verlangen. Viele Versicherungen lehnen gar Anwärter ab, die bereits entsprechend behandelt wurden.
Somit liegt klar auf der Hand, dass es weitaus günstiger und unproblematischer ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon in jungen Jahren abzuschließen, um einerseits Beitragskosten zu sparen und andererseits Ausschlüsse zu vermeiden. Meist recherchieren Versicherungen, wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist. Sind dann Unstimmigkeiten die Folge, muss der Versicherungsnehmer im schlimmsten Fall damit rechnen, seinen Rentenanspruch zu verlieren.
Wer es schwer hat, aufgrund psychischer Beeinträchtigungen einen passenden Versicherer zu finden, sollte dennoch Beharrlichkeit an den Tag legen; schließlich werden Risiken nicht von allen Gesellschaften gleich hoch bewertet.

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