Gibt es auch staatliche Unterstützung im Falle der Berufsunfähigkeit?

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Ja, der staatliche Schutz kommt aber nicht allen zugute. Von staatlicher Hilfe ausgeschlossen, sind alle ab 1961 Geborenen. Wessen Geburtsjahr vor diesem liegt, erhält je nach Schwere der Berufsunfähigkeit halbe oder volle Rente. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer vor Eintritt der Erwerbsminderung für mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt hat, davon 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen direkt in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.

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