Ach so?! Arzt muss Einsicht in Krankenakte gewähren!
100% kostenlos
Jeder Patient – unabhängig von seiner Krankenversicherung – muss Einsicht in seine Krankenakte erhalten, wenn er dies wünscht.
Autor: Barbara W.
Datum: 07.04. 2010
Ich habe bei Euch gelesen, dass man bei Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung immer korrekt antworten muss und sich notfalls Einsicht in die eigene Krankenakte verschaffen soll, wenn man nicht mehr genau weiß, was wann war. Nun fragt mich die Versicherung hier nach den letzten 10 Jahren, weshalb ich es eine gute Idee fand, Euren Vorschlag aufzugreifen und nach meiner Akte zu fragen. Da kamen mir die Sprechstundenhilfen aber komisch. Verunsichert bin ich wieder gegangen und würde mich nun gern direkt an Euch wenden, um zu erfahren, wie ich mit meinem Einblicksrecht umgehen kann – denn das habe ich ja wohl: ein Recht darauf zu wissen, was in dieser Akte steht.
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Anmerkung der Redaktion:
Das ist richtig. Das haben Sie. Viele Patienten wissen das nicht und so könnte es sein, dass die Damen am Empfang mit dem Wunsch nach Akteneinsicht nicht vertraut waren. Am besten holen Sie sich einen Termin bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, um die Sache zu besprechen. Erzählen Sie ihm oder ihr, für welches Versicherungsprodukt Sie sich interessieren und dass es sehr wichtig ist, dass Sie absolut wahrheitsgemäß antworten. Sprechen Sie ruhig Ihre Befindlichkeiten an und gehen Sie vielleicht selbst mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin die Fragen der Versicherung durch. Sie wird es sicherlich auch sein, die der Versicherer kontaktieren wird, wenn er Nachfragen hat.
Es ist tatsächlich auch schon vorgekommen, dass Dinge in der Akte standen, die so nicht der Wahrheit entsprechen. Insofern dient das Arztgespräch und der Einblick in die Akten auch Ihrer eigenen Sicherheit. Denn stellen Sie sich vor, sie wüssten von dem Eintrag nichts, würden hierzu auch keine Angaben bei der Gesundheitsprüfung machen, aber später daran erkranken. Dann wird Ihre Versicherung nicht zahlen wollen.
Ärzte sind dazu verpflichtet, Befunde auszuhändigen. Alle für den Patienten relevanten Informationen, wie z.B. Röntgenbefunde oder Blutwerte, müssen ihm zur Einsicht gegeben werden. Ausnahmen stellen persönliche Notizen des Arztes und der Umstand dar, dass aufgrund der schlechten Verfassung des Patienten eine Verständigung mit ihm über seine Erkrankung nicht möglich ist.
Sollten Kopien angefertigt werden, kann die Praxis hierfür jeweils maximal 0,50 Euro in Rechnung stellen.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Gibt es auch staatliche Unterstützung im Falle der Berufsunfähigkeit?
Wenn ich vor 1961 geboren bin, was zahlt mir der Staat?
Leistet die private Berufsunfähigkeitsversicherung auch erst, wenn man weniger als 6 Stunden arbeiten kann?
