Welche Versicherungen bei Existenzgründung gebraucht werden

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Wer plant, sein eigener Herr zu werden, beweist Zielstrebigkeit, Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Mut. Doch wer in die Offensive geht, braucht auch einen soliden Rückhalt. Hier erfahren Existenzgründer, welche Versicherungen ihr werdendes Unternehmen begleiten sollten, damit keine unabgesicherten Risiken die neu geschaffene Existenz gefährden können.

1. Krankenversicherung
2. Personenversicherung
3. Lebensversicherung
4. Gewerbeversicherungen
5. Altersvorsorge
6. Arbeitslosigkeitsversicherung


Den Ratgeber zum Download gibt es hier:
Versicherungsbedarf des Existenzgründers.pdf

1. Krankenversicherung

Was ist, wenn mir etwas zustößt? Da die unternehmerische Arbeit in den ersten Jahren oft hauptsächlich vom Unternehmensgründer selbst ausgeführt wird, muss für seinen Ausfall unbedingt vorgesorgt werden. Das betrifft die Personenversicherungen. Die wohl bekannteste Personenversicherung ist die Krankenversicherung. In diesem Zusammenhang sollte der Selbstständige unbedingt Leistungen für den Fall der vorübergehenden, krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erhalten. Das nennt man Krankentagegeld. Es dient dem Ausgleich der Einkommensausfälle, die mit der Arbeitsunfähigkeit einher gehen.

Egal ob freiwillig gesetzlich oder privat versichert, die Krankentagegeld- oder auch Verdienstausfallversicherung sollte man unbedingt haben. Wer freiwillig gesetzlich versichert bleiben möchte, muss wissen, dass die Leistungen weit geringer sind als in der privaten Krankenversicherung. Um von einer solchen medizinischen Versorgung profitieren zu können, muss der Selbstständige entweder in die PKV wechseln oder eine Zusatzversicherung abschließen.


2. Personenversicherung

Zu den Personenversicherungen zählen auch die Unfallversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Grundfähigkeitenversicherung und die Dread-Disease-Versicherung.

Unfallversicherung
Es gibt die Möglichkeit, sich als Unternehmer freiwillig gesetzlich unfallversichern zu lassen. Das ist jedoch nicht wirklich empfehlenswert, weil man um einen Schutz, der über berufliche- und Wegeunfälle hinausgeht, nicht herum kommt. Daher sollte man sich für eine private Unfallversicherung entscheiden, die bei privaten und beruflichen Unfällen leistet. Der Versicherungsschutz besteht dann zu jeder Zeit und weltweit.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch einen Schutz im Falle der Berufsunfähigkeit sollte der Selbstständige haben. Hier lauert jedoch ein kleiner Haken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nur dann, wenn der Betrieb nicht soweit umorganisiert werden kann, dass der Unternehmer auch eine adäquate andere Tätigkeit ausüben könnte.

Schwere Krankheiten und Grundfähigkeiten
Die Grundfähigkeitenversicherung sichert den Verlust sogenannter Grundfähigkeiten ab, wie das Sehen, Sprechen, aber auch Treppensteigen und Autofahren. Die Dread Disease hingegen versichert sogenannte „schwere Krankheiten“ und ähnliche Ereignisse, wie Herzinfarkt oder Krebs. Diese Versicherungen sind insbesondere für jene sinnvoll, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Keyman-Versicherung
Die Versicherung für Personen mit Schlüssel-Funktionen, wie den Unternehmer oder Geschäftsführer, sichert die Finanzierung der laufenden Kosten (Miete, Gehälter etc.) im Falle ihres Arbeitsausfalls, weshalb die Versicherung auch Arbeitsausfall-Versicherung genannt wird.


3. Lebensversicherung

Die Lebensversicherung stellt ebenfalls einen zentralen Baustein in der richtigen Absicherung eines Unternehmers dar. Zunächst muss die Absicherung der Hinterbliebenen geregelt sein. Das kann man am günstigsten über eine Risikolebensversicherung tun. Oft wird sie in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten. Doch Kopplungen von Versicherungen sind nicht immer empfehlenswert. Mit Lebensversicherungen kann man auch Kredite absichern. Hierfür eignet sich die fallende Risikolebensversicherung.


4. Gewerbeversicherungen

Wer sein Unternehmen schützen möchte, muss zunächst die Risiken kennen, denen es ausgesetzt sein wird. Das nennt man Risikomanagement. Wer seine „Feinde“ kennt, ergreift dann Maßnahmen zu Abwehr oder überlegt , wie ein Schaden gemindert werden kann. Welche Krisenszenarien könnte es geben und wie würde man darauf reagieren. Das wiederum bezeichnet man als Krisenmanagement. Risiken, die man nicht ausschalten oder vernachlässigen kann, müssen versichert werden. Dabei hilft das sogenannte Versicherungsmanagement. Hier schaut man, welche Versicherung möglichst nur das bietet, was man auch benötigt. Je genauer die Leistungen auf die Anforderungen passen, desto besser ist der Versicherungsschutz. Wichtig ist ebenfalls, dass die Versicherungssummen optimal gewählt werden, sodass eine Über- oder Unterversicherung vermieden wird.

Mögliche Gewerbeversicherungen sind die Geschäftsgebäudeversicherung, Inventarversicherung, Betriebsinhaltsversicherung, Gewerbe-Feuerversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht, D&O Versicherung, IT-Haftpflichtversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Forderungsausfallversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Firmenrechtschutzversicherung, Vertrauensschadenversicherung, Elektronikversicherung, Montageversicherung, die Maschinenversicherung und die Extended Coverage Versicherung.

Eine Orientierung über den Versicherungsbedarf von Unternehmen gibt der Gewerbe-Versicherungs-Check. Doch Versicherungsbedarf ist sehr individuell. Daher sollte man sich viel Zeit nehmen, um sein Unternehmen mit einem maßgeschneiderten Versicherungsportfolio zu schützen. Nur so ist man im Leistungsfall vor bösen Überraschungen sicher und zahlt für die Leistungen auch den angemessenen Preis.


5. Altersvorsorge

Wer im Alter ausreichend versichert sein möchte, kommt um die private Altersvorsorge nicht herum. Das gilt für Arbeitnehmer ebenso wie für Selbstständige. Wer möchte, kann weiterhin Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen, um zusätzliche Anwartschaften für die Rente zu erhalten. Einige Berufsstände müssen dies sogar, weil sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (SGB VI § 2). Die Rente allein reicht jedoch nicht aus, weshalb sich Altersvorsorge über die steuerlich geförderte Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt) empfiehlt. Es gibt jedoch noch weitere private Renten- und auch Lebensversicherungsprodukte, die sich hervorragend für die private Altersvorsorge eignen. Das sind die private Rentenversicherung, die fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung, die Kapital-Lebensversicherung oder auch die Britische Lebensversicherung. Auf welches Produkt die Wahl fällt, hängt von der persönlichen Zielsetzung und Einstellung, insbesondere zu Risiko und Rendite, ab.
Wer den verkammerten freien Berufen (z.B. Ärzte, Architekten, Anwälte oder Steuerberater) angehört, kann sich über die berufsständischen Versorgungswerke versichern.

Wer privat für das Alter vorsorgt und seine Ersparnisse vor einer eventuellen Pfändung schützen will, muss darauf achten, dass die Altersvorsorge-Maßnahme nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres zur Auszahlung kommt. Außerdem muss vertraglich vereinbart sein, dass niemand an das Ersparte vor der Verrentung heran kommt. Die einzige Ausnahme für eine Auszahlung vor der Rente, wäre der Todesfall des Versicherten. Hier wären die Bezugsberechtigten die Hinterbliebenen.

6. Arbeitslosigkeitsversicherung

Auch für den Fall der Arbeitslosigkeit kann sich ein Selbstständiger absichern. Bis vor kurzem gab es noch die private Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Doch aktuell ist der Jobverlust nur noch gesetzlich über die Arbeitslosigkeitsversicherung versicherbar. Selbstständige müssen dafür innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate lang in einem Versicherungspflicht-Verhältnis gestanden haben (bspw. war man zuvor 1 Jahr lang Angestellter). Kann man das nicht ausreichend nachweisen, besteht auch die Möglichkeit einer Entgeltersatzleistung.
Achtung: Es besteht nur ein kleines Zeitfenster für die Antragstellung! Innerhalb des ersten Monats nach Beginn der Selbstständigkeit muss der Antrag gestellt worden sein. Wer zu spät kommt, wird nicht mehr aufgenommen. Für den Erfolg des Antrags, den man bei der Arbeitsagentur am Wohnort stellt, ist entscheidend, dass man mindestens 15 Wochenstunden selbstständig tätig ist.


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