Selbstbehalt erfordert neue Berufshaftpflicht-Police für Manager

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Durch den beschlossenen Selbstbehalt von Managern, müssen diese für Schäden aus ihrer Managertätigkeit teilweise aufkommen. Damit sie nicht in den Ruin gestürzt werden, wird eine neue Berufshaftpflicht-Versicherung gefordert. Wie diese aussehen soll, ist allerdings unklar.

Die vergangene Finanzkrise hat die Regierung zum Umdenken bewegt und sie zum Handeln gezwungen. Dieser Aufgabe will sie nun gerecht werden und härter durchgreifen. So fordert der Gesetzgeber eine Berufshaftpflichtversicherung für Vorstände von Aktiengesellschaften. Eine Berufshaftpflichtversicherung kommt für Haftungsschäden aus bestimmten Tätigkeiten von zum Beispiel Ärzten und Anwälten auf. Sie deckt dabei Schäden aus rechtlichen und finanziellen Schäden ab.
Den Managern wird nun ein Selbstbehalt, von mindestens 10 Prozent des Schadens oder das anderthalbfache ihres festen Jahreseinkommens, vorgeschrieben. Damit sollen sie zu mehr Verantwortung umerzogen werden. Doch dazu muss die Versicherungswirtschaft eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung einführen, damit diese Neuregelung die Manager nicht in den Ruin stürzen lässt. Doch wie diese genau aussehen soll, schreibt der Gesetzgeber nicht explizit vor. Hier ist also Vorsicht geboten, denn Billigangebote für wenige hundert Euro unterstützen lediglich die momentane Situation und würden einer Prüfung wahrscheinlich nicht standhalten. Zur Diskussion stehen momentan zwei Modelle. Zum einen, eine eigenständige Berufshaftpflichtpolice, die ca. eine 1 Million Deckungssumme aufweisen und einige tausende Euro kosten wird. Zum anderen, eine Versicherung, die an die bereits vom Unternehmen abgeschlossenen D&O-Versicherung gekoppelt wäre. D&O Versicherungen ersetzt Vermögensschäden aus nicht wissentlichen verletzter Sorgfaltspflicht nach innen sowie auch gegen Dritte.

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