VVG-Reform wirkt sich auch auf die vorvertragliche Anzeigepflicht aus
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Eine der wichtigen Neuerungen hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Neuregelung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer. So müssen bei der Gesundheitsprüfung lediglich Krankheiten angegeben werden, nach denen der Versicherungsberater direkt gefragt hat und dies in Textform.
Insbesondere bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden hohe Streitpotenziale offensichtlich, wenn der Leistungsfall eingetreten ist. Nicht selten verweigern Versicherungsunternehmen Leistungen, sodass der Weg oft zum Richtertisch führt. Zu den meist genannten Ursachen dafür zählt, dass Versicherungsunternehmen ihre Verweigerung von Zahlung für Leistungen damit begründen, dass unvollständige oder sogar falsche Angaben bei der Gesundheitsprüfung gemacht wurden. Im Rahmen des neuen Versicherungsvertragsgesetzes wurden die Regelungen bezüglich der vorvertraglichen Anzeigepflichten zugunsten des Versicherten gelockert. So muss der Antragsteller nur noch gesundheitsrelevante Fragen beantworten, wenn dies in schriftlicher Form geschieht.
Noch ist nicht klar ersichtlich, inwieweit sich dies auf die Sparte der Berufsunfähigkeitsversicherungen durchschlagen wird. Versicherungen haben aber bereits entsprechend reagiert und den Fragenkatalog entsprechend erweitert, um Streitfälle künftig zu vermeiden. Versicherungen werden also in Zukunft detaillierter nachfragen, wenn es um Vorerkrankungen und besondere Risiken geht.
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