Worin besteht der Unterschied zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

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Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gehört zu den Berufshaftpflichtversicherungen und übernimmt nur Vermögensschäden. Personen- und Sachschäden können bei bestimmten Berufsgruppen ausgeschlossen werden; dafür ist hier aber die Absicherung von Haftpflichtverbindlichkeiten aus Schäden am Vermögen von Mandanten bspw. wesentlich wichtiger. Typische Versicherungsnehmer sind hier Steuerberater, Dolmetscher, Rechtsanwälte und Treuhänder.

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