Bau-Mangel: Erstmals Versicherung gegen Mängel erhältlich

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Es gibt ein Novum in der Versicherungswelt, nämlich die Police gegen Baumängel. Nun können sich Hauskäufer und Bauherren gegen die Gefahr eines versteckten Mangels absichern. Hier ein kleiner Überblick über die Police.

Leistung
Die Versicherung zahlt, wenn nach Vertragsschluss ein Bau-Mangel sichtbar wird. Es handelt sich also um versteckte Mängel. Die Leistung kann aus einer Reparatur oder einer Entschädigung bestehen. Sie sieht grundsätzlich zunächst die Beseitigung des Mangels vor. Erst wenn das nicht möglich ist, erfolgt der Schadensausgleich über die Geldzahlung. Der Versicherte hat also keine Wahl zwischen Reparatur und Entschädigung.

Voraussetzung
Die Grundvoraussetzung für die Versicherung ist ein Gutachten. Erst wenn dieses dem Versicherer vorliegt, kann der Versicherungsvertrag geschlossen werden. Das Gutachten kostet 600 Euro und wird von einem zuständigen Fachmann der Dekra erstellt. Es ist damit deutlich günstiger als ein selbst bestelltes Gutachten. Es wird empfohlen, den Dekra-Fachmann noch vor dem Kauf der Immobilie zu bestellen. Denn das Gutachten kann eventuell als Möglichkeit genutzt werden, den Preis zu drücken, wenn der Gutachter Mängel feststellt. Für diese besteht kein Versicherungsschutz, denn hierbei handelt es sich nicht um versteckte Mängel.

Kosten
Die Kosten für den Gutachter trägt der Bauherr. Zusammen mit dem Versicherungsbeitrag, der einmalig zu Beginn für die Vertragslaufzeit von 5 Jahren gezahlt wird, kann die Police jedoch noch günstiger sein, als ein selbst bestellter Gutachter, der erfahrungsgemäß 1.600 bis 2.000 Euro kostet. Somit rechnet sich dieser Schutz für Immobilienkäufer schon. Denn diese Kosten sind nichts im Vergleich zu mehreren Zehntausend bis Hunderttausend Euro für die Beseitigung schwerwiegender Mängel.

Anbieter
Die Versicherung ist bislang nur über die VHV Versicherungsgesellschaft, ein Versicherer, der sich auf Bau-Policen spezialisiert hat, zu beziehen. Ein Versicherungsvergleich ist somit für die Bau-Mangel-Versicherung also nicht möglich, wohl aber für andere relevante Versicherungen, die Bauherren benötigen, wie etwa die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Bauleistungsversicherung oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

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