Nötige Versicherung und Fahrplan zum Hausbau: Der Bauherren-Guide

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Sie möchten bauen? Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle Bau-Phasen, die Sie auf Ihrem Weg zum Eigenheim durchlaufen. Sie erfahren, worauf Sie achten müssen und welchen Bedarf an Versicherungen Sie während dieser Abschnitte haben .

Den Guide können Sie sich hier auch als pdf herunterladen:
Bauherren-Guide.pdf


Bauherren Guide

Wer Bauherr werden will, muss bereits die ersten Hürden nehmen. Dabei hat man häufig mit Dingen zu tun, die man noch die zuvor erledigen musste: die Suche nach dem besten Anbieter, Behördengänge, Kreditverhandlungen, Beantragung von Fördermitteln etc.

Aber auch dann, wenn der Bau beginnt, gibt es allerhand zu beachten, aber auch zu beobachten, zu kontrollieren, zu protokollieren und schließlich abzunehmen. Hier können werdende Hauseigentümer also leider auch noch nicht die Füße hoch legen. Im Gegenteil: Viele arbeiten sogar selbst am eigenen Haus mit. Alles, was in Eigenleistung erbracht wird, spart natürlich Geld!

Und schließlich gibt es da auch noch das böse Sprichwort: Kein Bau ohne Mängel. Natürlich möchte jeder Bauherr, dass sein künftiges zu Hause die große Ausnahme bildet. Aber die Redensart kommt nicht von ungefähr. Abgesehen von eventuellen Fehlern während der Bauphasen sollten Sie auch an die zukünftigen Gefahren für Ihr Heim im Auge behalten. Stellen Sie sicher, dass Unwetter, Diebe und Co. keine Chancen haben. Unter anderem sollten Sie auch Ihre Versicherungen aktualisieren bzw. entsprechend der neuen Situation im eigenen Heim neue Absicherungen vornehmen.

In diesem Guide haben wir einen kleinen Plan der einzelnen Phasen - vom Entschluss zu bauen bis hin zum Einzug - vorbereitet und Ihnen unsere Einschätzung zum jeweiligen Sicherheitsbedarf dazu notiert. Alle Versicherungsprodukte haben wir im Anschluss noch einmal erklärt. Sollten Sie etwas nicht verstanden haben: Alle schräg gedruckten Worte (kursiv) haben wir für Sie am Ende des Bauherren-Guide definiert.

Ihr Weg zum Eigenheim
Versicherungsprodukte im Detail
Glossar


Ihr Weg zum Eigenheim:

Die allererste Frage ist: möchten Sie Ihr eigenes Haus auf Ihrem eigenen Grundstück - man nennt dies "freistehend" - oder soll es Teil einer Wohnanlage sein? In letzterem Fall ist der Bauträger des Baufelds Ihr Ansprechpartner. Wenn Sie, wie die meisten Deutschen, lieber ein freistehendes Einfamilienhaus hätten, bieten sich Ihnen mehrere Baupartner. Wir konzentrieren uns bei der folgenden Beschreibung auf die Vorgehensweise beim Bau eines freistehenden Einfamilienhauses:

1. Vorüberlegungen
2. Orientierung und Planung
3. Beim Haus an alles gedacht?
4. Vertragsabschlüsse
5. Was kommt noch vor Baubeginn auf Sie zu?
6. Ihre Baustelle
7. Welchen Sicherheitsbedarf haben Sie beim Einzug?


1. Vorüberlegungen


2. Orientierung und Planung

Maßnahme Sicherheitsbedarf
Absprache mit infrage kommenden Anbietern - Angebote für Preisvergleich machen lassen (genau zu vergleichen ist sehr schwer - auf die Feinheiten achten!)
  • Prüfen der bestehenden Versicherungen
  • Wird etwas überflüssig? Wie sind die Kündigungsfristen?
  • Überblick über Versicherungen während der Bauphase verschaffen (siehe weiter unten)
  • Preisvergleiche anstellen (z.B. bequem online über unseren Vergleichsdienst – ihn finden Sie auf jeder Produktseite)
  • Versicherungskosten in den Haushaltsplan integrieren
  • ggf. Zeitplan aufstellen
Suche nach einem Grundstück, falls nicht bereits vorhanden. Bei der Suche (z.B. über Makler) Bebaubarkeit (B-Plan?) und Baumbestand prüfen, denn nicht jedes Grundstück eignet sich für ein Einfamilienhaus (möglichst viele Informationen vor einer Besichtigung geben lassen und Pläne dem Hausverkäufer zusenden)
Grundstücksbesichtigungen - nach Möglichkeit mit dem Hausverkäufer zusammen durchführen, er kann die Baubedingungen und die Lage besser abschätzen und Sie objektiv beraten (z.B. Terrasse könnte nur nach Norden geplant werden oder unfällbarer Baum versperrt die einzig mögliche Zufahrt für Baufahrzeuge)
Haustyp-Grundstück Problematik - ist das Traumhaus auf dem Traumgrundstück projektierbar? Sonst muss eines von beiden ersetzt werden.
Einklang? - Finanzen, Haus und Grund sind in Einklang? Dann wird es langsam konkret!


3. Beim Haus an alles gedacht?

Maßnahme Sicherheitsbedarf
Zukunft: Mehr Kinder oder ein pflegebedürftiges Elternteil kommen hinzu - kann der Bau erweitert werden? Was ist, wenn jemand im Rollstuhl landet oder im Alter keine Treppen mehr steigen kann (Barrierefreiheit)?
  • Bei Anbau oder Ausbau wird keine Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigt, die Privathaftpflicht genügt.
  • Veränderungen am Haus müssen später in der Gebäudeversicherung bedacht werden.
Energieeffizienz: Die Energiepreise steigen – wird ihr Haus sparsam sein? Kann erneuerbare Energie genutzt werden?
  • Existieren Gefahren für die Anlage? Solaranlagen bspw. können in der Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen oder separat versichert werden
Schall: Trittschallschutz, ausreichend Schallschutz vor Lärmbelästigung bspw. einer stark befahrenen Straße vor dem Haus, keine hellhörige Räume? Kein besonderer Bedarf


4. Vertragsabschlüsse

Maßnahme Sicherheitsbedarf
Finanzierung: Sie haben einen Haushaltsplan erstellt, wissen Bescheid über Bau- und Baunebenkosten, Eigenleistungen, mögliche Zulagen und haben die Finanzierungsangebote verglichen
Grundstückskauf: Haben Sie an die Nebenkosten gedacht?
  • Grunderwerbssteuer: 3,5 bis 4,5 %
  • Notar: 1,5 %
  • Makler: 7,14 Prozent (bei 6% Courtage)
  • Anschlusskosten für nicht vorh. Medien
Vertragsschluss mit der Baufirma (bzw. Architekt/Ingenieur): Nach Vertragsabschluss wird der Bauantrag fertig gestellt und beim Bauamt eingereicht (häufig übernimmt das die Hausbaufirma); ist er genehmigt, kann der Bau beginnen. Kümmern Sie sich um eine Hat die Baufirma eine Baufertigstellungsversicherung?
Versicherungsvertragsabschlüsse: wie oben beschrieben müssen Sie Ihren Bau absichern. Auf unserer Seite können Sie sich nicht nur bequem von zu hause aus informieren und vergleichen, sondern auch einige Versicherungen gleich abschließen, wenn Sie möchten.
Sonst können Sie sich entweder direkt an einen Versicherer oder an einen Makler oder Berater (neutral und kostenpflichtig) wenden.


5. Was kommt noch vor Baubeginn auf Sie zu?

Einige dieser Dinge werden auch von der Hausbaufirma übernommen – klären Sie ab, welche das sind.

Bereiten Sie ein Bautagebuch vor. Hier tragen Sie alles ein, was sich auf der Baustelle tut. Sollte es später zu Streitigkeiten mit der Baufirma kommen, können Sie Ihre Aussagen konkretisieren und sind glaubwürdiger. Außerdem können Sie bei Mängeln bzw. der Ablehnung einer Teilabnahme besser argumentieren. Sollte alles glatt laufen – umso besser! Dann haben Sie später eine schöne Erinnerung.


6. Ihre Baustelle

Der Bau gliedert sich in die folgenden Phasen:

Seien Sie während der Bauphasen so oft wie möglich vor Ort und halten Sie alle Entwicklungen in Ihrem Tagebuch fest. Wird der Zeitplan eingehalten? Gibt es irgendwelche Auffälligkeiten oder
Beanstandungen?

Wenn alle Bauphasen beendet sind, wartet die Endabnahme. Hier können Sie ruhig pingelig sein. Schließlich sollten Sie nur das abnehmen, was vertragskonform ist und womit Sie zufrieden sind. Auch wenn der Baustress beendet ist und der Alltag einzieht, sollten Sie auf jeden Fall die Gewährleistungsfristen im Auge behalten. Einige Mängel zeigen sich erst mit der Zeit! Checken Sie vor Ablauf der Frist noch einmal alles gründlich durch.

Dann können Sie auch schon einziehen!

Hier ein Schnell-Check für den Einzug:


7. Welchen Sicherheitsbedarf haben Sie beim Einzug?


Versicherungen im Detail

Baufertigstellungsversicherung
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bauhelferversicherung
Bauleistungsversicherung
Elementarschadenversicherung
fallende Risikolebensversicherung
Feuerrohbauversicherung
Gebäudeversicherung
Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Öltank-Haftpflichtversicherung


Baufertigstellungsversicherung
Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen – gerade in Zeiten häufiger Insolvenzmeldungen. Sollte Ihr Bauunternehmen während der Bauphase in Zahlungsschwierigkeiten geraten und Insolvenz anmelden müssen, wird der Bau nicht fertiggestellt. Die Zahlungen an die Baufirma fließen in aller Regel entsprechend der Bauphasen. Somit ergibt sich zwar nicht die Problematik, für nicht erbrachte Leistungen bereits gezahlt zu haben. Aber dafür warten andere Kosten und Unannehmlichkeiten. Zunächst muss ein anderes Unternehmen gefunden werden, das die Arbeiten beendet. Das kostet viel Zeit, wodurch sich der Einzugstermin verschiebt und z.B. länger Miete gezahlt werden muss, als eingeplant. Außerdem ist nicht klar, ob das Unternehmen den Bau zu den gleichen Konditionen übernehmen wird.
Eine Baufertigstellungsversicherung gleicht das finanzielle Risiko einer Insolvenz der Baufirma ab und gleicht gegebenenfalls Gewährleistungsansprüche aus. Zumeist wird die Baufertigstellungsversicherung vom jeweiligen Bauunternehmen abgeschlossen. Wenn ihre Baufirma keine Baufertigstellungsversicherung vorweisen kann, ist das kein gutes Zeichen. Wenn sie die Versicherung abgeschlossen hat, achten Sie darauf, dass es sich um eine Vertragserfüllungsbürgschaft handelt.

Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wenn Dritte auf dem Bau zu Schaden kommen, muss der Bauherr haften – egal, ob er Schuld war oder nicht und ungeachtet dessen, ob der Geschädigte befugt war, die Baustelle zu betreten oder nicht. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie in diesen Fällen.

Bauhelferversicherung
Bauhelfer werden über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wenn sie der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet wurden. Dafür gibt es eine Frist von einer Woche nach Baubeginn. Der Bauherr und sein Ehepartner können sich hierüber nicht absichern – wohl aber über die Bauhelferversicherung. Sie gilt dann auch für alle Bauhelfer und ergänzt den gesetzlichen Schutz.

Bauleistungsversicherung
Kommt es zu einer Zerstörung oder Beschädigung des Bauwerks, der Bauteile oder Baustoffe aufgrund ungewöhnlicher Witterungseinflüsse, unabwendbarer Ereignisse, Handlungen Dritter und unbekannter Eigenschaften des Baugrunds sowie höherer Gewalt, erstattet die Bauleistungsversicherung den entstandenen Schaden. Nach Teilabnahmen liegen die bis dahin fertiggestellten Leistungen ganz in der Verantwortung des Bauherrn. Das gilt auch bei Schäden vor der Bauabnahme durch höhere Gewalt oder unabwendbare Ereignisse.

Elementarschadenversicherung
Hausrat- und Gebäudeversicherung schützen bei den beschriebenen Gefahren. Wenn jedoch eine Überschwemmung, Sturmflut oder eine Lawine Haus und Einrichtung verwüstet, gehen Hausbesitzer leer aus – es sei denn, sie haben ihre Versicherungen um die Absicherung bei Elementarschäden erweitert oder die Elementarschadensversicherung separat abgeschlossen.

fallende Risikolebensversicherung
Die fallende Risikolebensversicherung dient der Absicherung von Krediten. Hierbei fallen Beitrag und Versicherungssumme mit der Abzahlung des Darlehens.

Feuerrohbauversicherung
Sie ist der beitragsfreie Vorläufer der Wohngebäudeversicherung. Bis zur Fertigstellung des Baus schützt sie bei Feuerschäden. Erfolgt dann der Einzug, wandelt sie sich in die kostenpflichtige Gebäudeversicherung um.

Gebäudeversicherung
Eine Gebäudeversicherung (im Privatbereich Wohngebäudeversicherung genannt) schützt Ihr Heim bei Gefahren durch Blitzschlag, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Sie kann bereits vor dem eigentlichen Bau als Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden.

Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung
Die sogenannte Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt die Eigentümer unbebauter Grundstücke bei Schäden aus mangelnder Verkehrssicherung.

Hausratversicherung
Während die Gebäudeversicherung bei den Gefahren Blitzschlag, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel das Haus und die mit ihm fest verbundenen Gegenstände absichert, schützt die Hausratversicherung alles, was sich darin befindet und nicht frei beweglich ist.

Öltank-Haftpflichtversicherung
Ein undichter Heizöltank kann existenzbedrohend sein. Wenn Öl in den Boden bzw. ins Grundwasser sickert, muss das Erdreich getauscht werden. Schlimmer wird es, wenn das Öl die Gewässer erreicht. Daher empfiehlt sich eine Öltank- bzw. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.

kleines Glossar

A | B bis F | G bis L | M bis O | P bis Z


A

Abnahme
Eine Leistung muss vom Auftraggeber abgenommen werden, damit er sich von der Erfüllung der Vertragsbedingungen überzeugen kann und somit der Prozess der Leistungserbringung beendet werden kann. Werden Mängel festgestellt, wird deren Beseitigung als Voraussetzung für eine Abnahme gestellt. Bei einem Hausbau ist das nicht anders: Hier gibt es Teilabnahmen nach jeder Bauphase und eine Endabnahme wenn die Arbeiten des Auftragsnehmers insgesamt abgeschlossen sind. Letztere sollte zusammen mit einem sachkundigen, unabhängigen Dritten erfolgen.

Altlasten
Eine Altlast ist ein Teil des Bodens oder Grundwassers, der gesundheits- oder umweltschädlich verschmutzt wurde. Häufig werden Altlasten auf ehemals gewerblich genutzten Grundstücken nachgewiesen. Sie werden in einem Register, dem Altlastenkataster, erfasst.

Ausbaustufe
Es gibt die Möglichkeit selbst aktiv bei Hausbau mitzumachen – je nachdem, was man sich handwerklich zutraut. Bei der Berechnung des Hauspreises spielt die Ausbaustufe eine große Rolle. Dabei gilt: alles was nicht schlüsselfertig ist, spart Geld! Am meisten spart man natürlich mit einem Ausbauhaus. Hier liegt die meiste Arbeit beim Bauherrn.


B bis F

Barrierefreiheit
Als barrierefrei bezeichnet man ein Haus, welches keine Treppen und kaum Schwellen hat und deren Türbreite für einen Rollstuhl ausreichend ist. Zielstellung ist es also, als alter Mensch, Gehbehinderter bzw. Rollstuhlfahrer sich selbstständig im Haus bewegen zu können.

Bauantrag
Hiermit ersucht der Bauherr das zuständige Bauamt, eine Baugenehmigung für sein Bauvorhaben zu erteilen. Der Antrag darf meist nur durch einen so genannten bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt werden. Der Antrag wird zusammen mit den benötigten Unterlagen von ihm und dem Bauherren unterschrieben. Einzelheiten sind der Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes zu entnehmen.

Baugenehmigung
Bauherren warten manchmal sehnsüchtig auf sie und sie wird nicht immer erteilt. Sie ist die Antwort des Bauamtes auf den Bauantrag und kann einige Monate auf sich warten lassen.

Baunebenkosten
Das sind kosten, die bei einem Hausneubau nebenbei anfallen, wie z.B. das Verlegen der Medien zum Haus und der Anschluss derselben, die Kosten für den Bauantrag und die Baugenehmigung oder z.B. einer Probebohrung.

Bebaubarkeit
Nicht jedes Grundstück ist auch wirklich bebaubar. Auch wenn es zum Verkauf steht und es als Bauland beworben wird, muss das nicht bedeuten, dass Sie darauf bauen können bzw. dürfen. Manchmal wird einfach etwas behauptet, was nicht so ist oder z.B. als Bauerwartungsland bezeichnet. Letzteres kann im schlimmsten Fall auch heißen, das das Grundstück in 20 Jahren erst von der Gemeinde als Bauland ausgewiesen wird. Außerdem spielt für die Bebaubarkeit auch die Bodenbeschaffenheit eine Rolle.

Bemusterung
Bei der Bemusterung wird festgelegt, welche Ausstattung das Haus haben soll. Fensterbänke, Türen, Fliesen, Dachziegel etc. – bei der Bemusterung können Sie innerhalb des preislichen Rahmens, der Ihnen durch den Vertrag auferlegt wird, Produkte auswählen oder aber unter den gebotenen Designs wählen. In der Regel zeigen sich die Hausbaufirmen aber auch recht flexibel, wenn man besondere Wünsche hat. Dann muss eben nur die Differenz vom Bauherrn beglichen werden. Häufig finden Bemusterungen auch in großen Ausstellungen an zentralen Orten in Deutschland statt. Hier bietet sich eine große Vielfalt, wobei gegen Aufpreis auch hier hochwertigere Produkte gewählt werden können.

B-Plan
Ein B-Plan, auch Bebauungsplan, gibt genau an, ob ein bestimmtes Grundstück, das in diesen Bereich fällt, überhaupt bebaut werden darf und wenn ja, womit es bebaut werden darf. Ein Bebauungsplan kann z.B. die Hausgröße, Dachziegelfarbe oder sogar Heizart und Gebäudenutzung reglementieren, je nachdem, wie detailliert der Plan vom Bauamt gefasst wurde.


G bis L

Generalunternehmer
Die meisten großen Baufirmen sind Generalunternehmer. Diese bieten alle Leistungen komplett aus einer Hand. Es gibt also auch nur einen Ansprechpartner für den Bauherren. Der Generalunternehmer darf dabei Aufträge an Subunternehmer weitergeben. Bleibt aber für deren Arbeitsleistung dem Bauherren gegenüber verantwortlich.

Grunderwerbssteuer
Je nach Bundesland müssen 3,5 (z.B. Hamburg) bis 4,5 Prozent (Berlin) Grunderwerbssteuer gezahlt werden. Achten Sie bei einem Hausbau darauf, dass Haus und Grundstück separat erworben werden. Sonst müsste auf den Gesamtkaufpreis Grunderwerbsteuer gezahlt werden.

Gründungsarbeiten
Der Erdboden wird für das Fundament vorbereitet.

Haushaltsplan
Ein Haushaltsplan.xls stellt grundsätzlich Einnahmen und Ausgaben gegenüber und hat zum Ziel, den monatlichen Überschuss zu ermitteln. Von diesem wird eine Lebenshaltungskostenpauschale abgezogen. Der über bleibende Betrag dient als Orientierung z.B. im Hinblick auf Versicherungen oder Tilgungsraten eines geplanten Kredites.

Katasteramt
Dieses Amt, das Teil der Bauamtes ist, wird auch Vermessungsamt oder Amt für Geoinformation und Vermessung genannt. Es erstellt z.B. die Flurkarten und sammelt Informationen über alle Gebäude und Grundstücke in ihrem Zuständigkeitsbereich. So kann es Ihnen zum Beispiel Auskunft über eventuell verzeichnete Altlasten geben (Altlastenkataster).


M bis O

Maklercourtage
Das heißt nichts weiter als Provision. Es gibt drei Arten von Provisionen:

  1. Außenprovision: Der Käufer bezahlt den Makler
  2. Innenprovision: Der Verkäufer bezahlt den Makler
  3. Innen- und Außenprovision: Verkäufer und Käufer teilen sich die Maklerkosten hälftig.
Der Makler erhält i.d.R. 6 Prozent. Zusammen mit der Umsatzsteuer ergeben sich dann für Sie im schlimmsten Falle Kosten in Höhe von 7,14 Prozent des Kaufpreises. Im Süden Deutschlands wird häufiger Innenprovision vereinbart. In Berlin und Brandenburg ist Außenprovision die gängige Variante. Für Berliner ergeben sich also nicht selten Nebenkosten in Höhe von 13,14 Prozent des Kaufpreises des Grundstücks.

Medien
Wenn man über Medien in Bezug auf ein Grundstück spricht, so meint man damit Leistungen, die entweder in der Straße oder schon auf dem Grundstück liegen. Medien sind Abwasser, Wasser, Strom, Gas, Telefon und Kabelanschluss. Man sagt: „alle Medien liegen an,“ oder auch: „das Grundstück ist voll erschlossen“ – und meint damit, dass zumindest Wasser, Strom und Gas vorhanden sind. „teilerschlossen“ heißt, eines der drei Medien liegt nicht an.


P bis Z

Photovoltaik
Photovoltaik bezeichnet die Nutzbarmachung der Sonnenenergie, indem Sonnenlicht direkt in elektrische Energie umgewandelt wird. Hierfür werden Solar- bzw. Photovoltaikanlagen benötigt.

Probebohrung
Mit einer Probebohrung wird eine Bodenprobe entnommen, die Aufschluss über die Bebaubarkeit des Grundstücks gibt. Handelt es sich bspw. um eine felsenreiche Region muss klar sein, ob, wie, wo und mit welchem Gerät der Bodenaushub für die Baugrube vorgenommen werden kann.

Trittschallschutz
In einem Haus mit mehr als einem Geschoss ergibt sich häufig eine Lärmbelästigung, durch Trittschall (verursacht durch das Geräusch, das beim Betreten der Fußböden entsteht). Dem kann durch gezielte bautechnische Maßnahmen entgegengewirkt werden.


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