Schäden an Dritten während der Bauzeit lassen sich absichern
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Nicht erst dann, wenn das eigene Heim bezugsfertig ist, kann der stolze Besitzer seine Wert versichern lassen. Vielfach wird vergessen, dass es auch die Bauphase in sich haben kann. Dies tritt leider erst dann zu Tage, wenn sich ein Schaden ereignet hat und Dritte Ansprüche geltend machen. Dann wird es für den künftigen Eigenheimbesitzer meist eng, denn er gilt in der Regel als ersatzpflichtig.
Immer noch scheint es für viele Bauherren oder Eigentümer eines Baugrundstückes neu zu sein, dass ein Schadenersatz droht, der schon viele an den Rand des finanziellen Ruins getrieben hat.
Neu ist auch immer noch die Tatsache, dass die bekannte Ermahnung „Eltern haften für ihre Kinder“ das Risiko dennoch beim Bauherren lässt.
Doch nicht nur Personenschäden ereignen sich immer wieder. Am Bau selbst können auch enorme Schäden entstehen, wie dies bei einem Unwetter oft geschieht. Wer dann den Schaden am Material aus der eigenen Börse zahlen muss, gerät nicht selten mit seinem Finanzierungsplan in Verzug. Risiken dieser Art werden jedoch nicht von der Bauherrenhaftpflichtversicherung getragen- dafür steht der Versicherungsschutz der Bauleistungsversicherung ein.
Häuslebauer sollten sich immer vor einem möglichen finanziellen Ruin mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung schützen. Während der Bauzeit stellt der Bauplatz grundsätzlich ein großes Gefahrenpotenzial dar, denn gehaftet werden muss gleich vom ersten Spatenstich an. Verantwortlich ist er auch für die geeignete Absicherung wie ein Überwachen. Wird eine Gefahr nicht erkannt, muss mit einem Regressanspruch in unbegrenzter Höhe gerechnet werden.
Im Schadensfall prüft der Versicherer den Anspruch Dritter und wehrt ihn gegebenenfalls vor Gericht ab. Mitversichert sind auch Schäden, die durch mithelfende Leute an der Baustelle verursacht werden. Doch einzig und allein der Bauherr selber ist nicht inbegriffen, weil dann die Rede von einem so genannten Eigenschaden die Rede ist.
Wer einen Rundum- Schutz von seiner Police fordert, sollte bereits beim Baubeginn einen Versicherungsvertrag in seiner Tasche haben, der bei der Bauendabnahme seine Gültigkeit verliert.
In der Regel ist ein solcher Vertrag mit einer Einmalprämienzahlung versehen und geht meist über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren. Wer einsparen will und auf den Schutz dieser Versicherung verzichten will, spart meist am verkehrten Ende.
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Bauherrenhaftpflichtversicherung
Warum brauchen Bauherren eine Extra-Haftpflichtversicherung?
Brauche ich für einen Aus- oder Anbau auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Kann man die Bauherrenhaftpflicht nicht auch über die Haftpflichtversicherung abdecken?
