Schwangerschaft: diese Versicherung braucht die werdende Mutter
Ein Baby verändert das Leben. Die Freude über das neue Familienmitglied, aber auch das Verantwortungsbewusstsein für den Nachwuchs beeinflussen bereits während der Schwangerschaft das Handeln der werdenden Mutter, des Vaters und der Familie.
Angesichts der Flut an Informationen, die man in dieser Zeit hört und liest und die sich auch das eine oder andere Mal widersprechen, sind Mütter nicht selten verunsichert. Was den Versicherungsschutz des neuen Familienglücks betrifft, können wir für Klarheit sorgen!
Hier stellen wir Ihnen einen kleinen Wegweiser zur Verfügung, der Ihnen zeigt, wie Sie Ihr Familie richtig absichern, was Sie brauchen und worauf Sie verzichten können.
1. Allgemeines
2. Krankenversicherung
3. Unfallversicherung
4. Lebensversicherung
5. Ausbildungsversicherung
6. Haftpflichtversicherung
Den Ratgeber gibt es hier auch zum Herunterladen:
Versicherungsbedarf werdende Mütter.pdf
Policen-Check.
Zu Beginn sollte man den bereits bestehenden Versicherungsschutz kennen. Nur dann weiß man, was noch fehlt. Oft wissen junge Mütter gar nicht, welche Versicherungen sie schützen. Dazu sei folgendes gesagt: Jeder Mensch ist versichert. Zumindest besteht über Pflichtversicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind bzw. über Sozialversicherungen, von denen jeder Arbeitnehmer profitiert, Versicherungsschutz. Oft besteht Versicherungsschutz auch über eine Mitversicherung. Es gibt Versicherungen, die Ehepartner, Kinder bzw. im Haushalt lebende Personen mit einschließen. Manchmal haben auch die Eltern oder der Partner bereits Versicherungen abgeschlossen, an welche man sich vielleicht gar nicht mehr erinnert. Das alles sollte man im Vorfeld klären.
Leistungs-Check.
Welche Leistungen umfassen denn die vorhandenen Versicherungs-Policen? Diese Frage ist ganz wichtig. Wo gibt es Leistungslücken, die geschlossen werden müssen? Damit man weiß, wann die Versicherung zahlt und wann man an die eigenen Ersparnisse heran muss, sollte man sich die Policen heraussuchen und in den Verträgen nachlesen.
Die meisten Deutschen sind gesetzlich über eine Krankenkasse krankenversichert. Wer dazu gehört, sollte wissen, dass hier bereits die ersten Lücken auftreten, denn gezahlt wird nur für das medizinisch Notwendige. Wer mehr für sich und seine Familie möchte, müsste also an dieser Stelle bereits nachbessern. Im Leistungs-Check der gesetzlichen Krankenversicherung mit den Krankenzusatzversicherungen und der privaten Krankenversicherung, kann man sich einen schnellen Überblick verschaffen, wo diese Lücken sind und womit man sie schließen kann.
So muss man nun mit allen bestehenden Policen verfahren. Entdeckt man Lücken, so kann man diese entweder ignorieren, wenn man sie nicht für relevant hält oder man nimmt nach einem Versicherungsvergleich ein besseres Angebot an und kündigt die bestehende Versicherung kündigen oder man füllt die Lücken mit Zusatzversicherungen auf.
Fehlender Schutz.
Im Folgenden zeigen wir auf, welche Versicherungen vorhanden sein sollten, um richtig vorgesorgt zu haben. Wenn Sie diese Versicherungen schon haben, machen Sie den Leistungs-Check. Wenn nicht, sollten Sie diese Versicherungen für sich prüfen, sich informieren und einen Leistungs- und Preisvergleich machen.
Versorgungslücken.
Gesetzlich Krankenversicherten steht leider ein wesentlich geringeres Leistungsspektrum zur Verfügung, als privat Krankenversicherten. Mit entsprechenden Zusatzversicherungen kann man jedoch, auch wenn man kein Mitglied der Privaten werden kann oder möchte, den Status eines Privatversicherten erhalten. Die Zusatzversicherungen und die private Krankenversicherung sind die einzigen Wege, über welche man sich heutzutage lückenlos krankenversichern kann.
Private Ergänzung.
Im Rahmen einer Zusatzversicherung bzw. eines Leistungsbausteins in der PKV lassen sich bestimmte nützliche private Mutter-Kind-Produkte abschließen. Im Paket der stationären Krankenzusatzversicherung ist bspw. die freie Krankenhauswahl, die Chefarztbehandlung und das Einzel- bzw. Mutter-Kind-Zimmer enthalten. Auch die ambulante-, Heilpraktiker-, Sehhilfen- oder Zahnzusatzversicherung ermöglichen Ihnen und Ihrem Kind eine erstklassige Versorgung. Dabei können die Leistungen über die unterschiedlichsten Tarife ganz individuell zusammengestellt werden. Auf Reisen sollte darüber hinaus die Auslandskrankenversicherung schützen.
Leistungen bei Mutterschaft.
Während der Schwangerschaft werden verschiedene Untersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge fällig. Diese Kosten werden in der Regel von jeder Krankenversicherung übernommen. Privat krankenversicherte Schwangere sind während des Mutterschutzes und der Erziehungszeit beitragspflichtig. Es besteht jedoch bei einigen Versicherungen die Möglichkeit, auf einen speziellen Tarif umzusteigen, bei welchem 9 Monate lang keine Beiträge gezahlt werden müssen. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist und bei wem keine Familienversicherung besteht, der muss gegebenenfalls auch Beiträge während der Schwangerschaft zahlen. Wer eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, muss wissen, dass die Schwangerschaft keinen Leistungstatbestand darstellt. Mutterschaftsgeld erhalten gesetzlich Versicherte von ihrer Kasse. Privat Versicherte erhalten vom Bundesversicherungsamt in Berlin ein Mutterschaftsgeld.
Kinder sind sehr unfallgefährdet, weil sie gern herumtoben, spielen und natürlich auch noch über weniger Erfahrung und Vorsicht verfügen. Für den Fall einer Invalidität sollte unbedingt vorgesorgt werden. Folgekosten eines Unfalls, der sich in jungen Jahren ereignet, sind immens. Daher dürfen Aufwendungen für Genesung, Reha und sonstige Folgekosten, wie bspw. für einen behindertengerechten Umbau oder die Ausbildung, keine finanziellen Probleme verursachen. Eine private Unfallversicherung ist relativ günstig. Sie hat den Vorteil, zu jeder Zeit und weltweit zu schützen. Eine Kinder-Invaliditätsversicherung stellt eine Erweiterung um Krankheiten als Ursache für eine Invalidität dar.
Kinder sind über die gesetzliche Unfallversicherung nur in Krippe, Kita, Hort oder Schule sowie auf dem Hinweg und Heimweg versichert. Dabei darf der direkte Weg nicht verlassen werden. Sollte es bei einem Umweg zu einem Unfall kommen, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Viel wichtiger ist jedoch der Schutz in der Freizeit, weil fast 90 Prozent aller Unfälle mit Kindern in der Freizeit geschehen. In dieser Zeit schützen nur die private Unfallversicherung bzw. die Kinder-Invaliditätsversicherung.
Eine Risikolebensversicherung ist die günstigste Lebensversicherung, weil sie nur im Todesfall zahlt. Sie ist immer dann zu empfehlen, wenn man jemanden zu vorsorgen hat, also insbesondere, wenn es jemand gibt, der auf finanzielle Zuwendungen angewiesen ist. Dies ist typischerweise immer dann der Fall, wenn man Kinder hat und selbst über Einkommen verfügt. Alleinerziehende Mütter und Mütter, deren Verdienst zur Ernährung der Familie beiträgt, sollten also unbedingt eine Lebensversicherung abschließen. Für sie empfiehlt sich darüber hinaus auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn diese sichert über die Berufsunfähigkeitsrente den Gehaltsausgleich, sodass die Familie in kein finanzielles Loch fällt.
Andere Lebensversicherungen beinhalten eine Kapitalsparkomponente. Wer mit dieser Versicherung für das Alter vorsorgen möchte oder aus anderen Gründen Kapital ansparen möchte, kann diese Versicherungen für sich prüfen. Diese Produkte sind jedoch auch teurer, als die Risikolebensversicherung.
Die Ausbildung eines Kindes kann sehr teuer werden. Wer seinem Kind später alles ermöglichen möchte und nicht aus finanziellen Gründen nein sagen möchte, sollte für den späteren finanziellen Mehrbedarf ansparen. Das kann man über die unterschiedlichsten Wege tun. Das einfachste wäre, regelmäßig etwas Geld zurückzulegen, bspw. bei einer Bank. Auch die Versicherungswelt bietet ein Produkt zu diesem Zwecke an. Die Ausbildungsversicherung (auch Aussteuerversicherung genannt) soll Kindern den Start ins Leben erleichtern – ob es die Studiengebühren sind, die Möbel für die eigene Wohnung, Lernmatieralien oder etwas völlig anderes.
Eine Ausbildungsversicherung hat anderen Kapitalsparmöglichkeiten gegenüber jedoch einen entscheidenden Vorteil. Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer (in der Regel ein Elternteil) stirbt, müssen keine Beiträge mehr eingezahlt werden, und trotzdem erhält das Kind mit Erreichen des Lebensjahres, in dem das Geld ausgezahlt werden soll, die volle vereinbarte Summe.
Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder abgeschlossen haben. Schädigt man jemanden, ist man zum vollständigen Ersatz des Schadens verpflichtet – notfalls zahlt man noch im Rentenalter. Ein Schadenersatzanspruch kann nämlich ganz leicht in die Millionenhöhe gehen, was in fast jedem Fall den finanziellen Ruin bedeutet. Eine Police schützt alle mit im Haushalt lebenden, eingetragenen Personen, wie den Ehepartner und Kinder bei Haftpflichtschäden. Jugendliche sind unter bestimmten Bedingungen, die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sind, auch mitversichert.
Kinder sind zwar unter sieben Jahren nicht deliktfähig und können daher nicht haftbar gemacht werden, wenn sie einen Schaden verursachen. Kann Ihnen jedoch die Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden, gilt der alte Spruch: Eltern haften für Ihre Kinder.
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