Lebensversicherung, Altersvorsorge: Was tun bei Arbeitslosigkeit?
Wenn der Job weg ist, verändert sich so vieles. Weil Lebensversicherungen gebundenes Kapital darstellen und dieses die entstandene Einkommenslücke wieder ausgleichen soll, kündigen viele Versicherungsnehmer ihre Policen - nicht zuletzt auch deshalb, weil es die Bundesagentur für Arbeit bei ALG II verlangt.
Wie man seine Police vor dem Zugriff durch Vater Staat schützt und sie "Hartz IV-sicher" macht, aber auch, welche Alternativen zu einer Kündigung bestehen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Hier können Sie das pdf herunterladen:
Lebensversicherung bei Arbeitslosigkeit.pdfLebensversicherungen -
Was tun bei Arbeitslosigkeit?
Welche Versicherungen sind das?
Diese Produkte versichern das biometrische Risiko ab. Zumeist bedeutet das die Absicherung des Todesfall- oder Langlebigkeitsrisikos. Ob Lebensversicherungen „Hartz IV-sicher“ sind oder bei Arbeitslosengeld II verwertet oder sogar aufgelöst werden, ist abhängig von der Produkteigenschaft. Die folgende Darstellung zeigt die Lebensversicherungsarten:
Grün hinterlegte Versicherungen werden im Falle der Hilfebedürftigkeit nicht angetastet. Rot markierte Produkte können hingegen verwertet werden.
Zu den Lebensversicherungen zählen Produkte, die:
eine reine Hinterbliebenenabsicherung zum Zweck haben
Sterbegeldversicherung
eine Mischform von Hinterbliebenenabsicherung (Todesfall) und Kapitalsparen (Erlebensfall) darstellen.
Ausbildungsversicherung (auch Aussteuerversicherung)
kapitalbildende Produkte, bei denen die Todesfallsicherung auch völlig ausgeschlossen werden kann und bei denen das Ansparen für den Ruhestand im Vordergrund steht.
nur den reinen Erlebensfall (Rente) absichern und deren Auszahlung verrentet wird. Eine Todesfallleistung kann aber in der Regel zusätzlich vereinbart werden. Ein Kapitalwahlrecht kann nicht immer vereinbart werden. Eine Verwertbarkeit bei ALG II würde hierdurch jedoch begünstigt (siehe unten).
Rentenversicherungen
betriebliche Altersvorsorge
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, und Pensionszusage
Vermögensbildungsversicherung (Anlage von VL)
eine Beitragsrückgewähr bieten. Die für die Rückgewähr bestimmte Summe wird im Erlebensfall (Nichteintreffen des Versicherungsfalls bis zu einem bestimmten Zeitpunkt) ausgezahlt.
rot - nicht ALG II-sicher
grün - ALG II-sicher
Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Vermögensbildende Lebensversicherungen werden grundsätzlich als Vermögen gewertet. Um Anspruch auf ALG II zu erhalten, muss ein zumutbarer Teil des Vermögens zunächst verzehrt worden sein.
Wer ein Sparbuch, eine Immobilie, einen Bausparvertrag, Gemälde oder andere Werte besitzt, in welchen Kapital gebunden ist, muss diese also erst liquidieren. Das gilt ebenso für kapitalbildende Versicherungen. Wenn es darum geht, Vermögensgegenstände zu Geld zu machen, erlaubt Vater Staat ihren Behalt, sofern mit dem Verkauf ein Verlust von mehr als 10 Prozent des Zeitwerts einher ginge. Das heißt, bekäme ein arbeitsloser Hauseigentümer weniger als 90 Prozent des Verkehrswertes für seine Immobilie, so darf er sie behalten.
Mit den Versicherungen verhält es sich ähnlich. Die Arbeitsagentur kann eine Kündigung einer Lebensversicherungspolice nicht verlangen, wenn der Rückkaufwert mehr als 10 Prozent unterhalb der eingezahlten Beiträge läge. Anders ausgedrückt: Wenn man bei einer Kündigung weniger als 90 Prozent seiner Beiträge vom Versicherer zurück erhielte, muss nicht gekündigt werden.
Es gibt jedoch eine Freibetragsgrenze. Alles was diese Grenze übersteigt, muss aufgebraucht werden, was darunter liegt, darf man behalten. Diese Grenze ergibt sich aus dem Rückkaufwert der Versicherung (also den Betrag, den man im Falle einer Kündigung von der Gesellschaft zurückerstattet bekäme) abzüglich des Freibetrags von 150 Euro je Lebensjahr. Die Freibetragsgrenze kann jedoch nie höher als 9.750 Euro liegen (65 Lebensjahre).
Ein Sonderfall besteht, wenn der Vertrag es nicht ermöglicht, bereits vor dem Eintritt ins Rentenalter Zahlungen aus der Versicherung zu erhalten. Dann kann die Maßnahme als Alterssicherung anerkannt werden, und ein zusätzlicher Altersvorsorge-Freibetrag von 250 Euro je Lebensjahr (höchstens 16.250 Euro) wird eingeräumt.
Die Riester- und Rürup-Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen sowie betriebliche Altersvorsorgemaßnahmen sind hingegen ALG II-sicher. Riester-Sparer sollten jedoch darauf achten, nicht mehr als den höchstmöglichen Sonderausgabenabzug (2.100 Euro) anzusparen. Was darüber liegt, wird als Vermögen angerechnet.
Ebenfalls sicher sind Lebensversicherungen, die eine Finanzierung einer selbst genutzten, angemessenen Immobilie absichern.
Lebensversicherung ALG II-sicher machen
Man kann auch selbst etwas dafür tun, seine Lebensversicherung zu schützen. Das Zauberwort heißt „Verwertbarkeitsausschluss“. Wenn Sie diese Vereinbarung treffen, so wird die Versicherung nicht vor dem Eintritt ins Rentenalter ausgezahlt. Damit wird erreicht, dass eine kapitalbildende Versicherung, die sonst als Vermögen angerechnet werden würde, als Altersvorsorge anerkannt wird. Wie oben beschrieben wird dann der zusätzliche Altersvorsorge-Freibetrag gewährt.
Wichtig: Der Ausschluss der Verwertbarkeit muss mit dem Versicherer noch vor Auslaufen des Arbeitslosengeldes und noch vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II vereinbart werden.
Sterbegeldversicherungen können darüber hinaus geschützt werden, indem ein anderer, als der Hilfebedürftige als Versicherungsnehmer eingetragen wird. Denn das in der Versicherung gebundene Kapital wird stets dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Zudem besteht die Möglichkeit, ein konkretes Bestattungsinstitut als Bezugsberechtigten einzutragen.
Nicht kündigen!
Eine Lebensversicherung sollte man nicht kündigen! Auch wenn man in Zahlungsschwierigkeiten ist und das Wasser bis zu Hals steht, gibt es bessere Möglichkeiten.
Optionen bei finanziellen Engpässen und ALG I:
Auf jährliche Zahlweise umstellen – monatliche Zahlweise kostet meist extra. Wenn Sie Ihren Beitrag dennoch gern in kleineren Schritten zahlen möchten, überweisen sie ihn auf ein Sparkonto und von dort aus am Jahresende komplett.
Dynamik ausschließen bzw. aussetzen – die Beiträge steigen mit der Zeit immer weiter an. Das kostet ebenfalls zusätzlich.
Überschüsse mit den Beiträgen verrechnen lassen – so sinkt die Beitragslast.
Risikozwischenversicherung vereinbaren – der Beitrag wird für die vereinbarte Dauer nur auf Rente/Hinterbliebenenschutz gezahlt, nicht auf den Sparanteil.
Beitragsfrei stellen lassen – während der Freistellung ruht die Versicherung.
Police beleihen – nehmen gegebenenfalls ein Policedarlehen in Anspruch.
Notfalls auf dem Zweitmarkt verkaufen – das bringt mehr, als die Kündigung.
Wenn
ALG II beantragt werden muss:
Verwertbarkeitsausschluss vereinbaren – Damit ist die Versicherung unkündbar und unverwertbar vor dem 65. Lebensjahr und somit geschützt.
beitragsfrei stellen lassen
nicht umwandeln – der Gedanke liegt nahe, die Lebensversicherung in eine Riester-Rente umwandeln zu lassen. Das ist jedoch nicht möglich. Sie könnten höchstens den bestehenden LV-Vertrag kündigen/verkaufen und die ausbezahlte Summe neu in eine Riester-Rentenversicherung anlegen. Aber auch dieses Vorgehen dürfte letztlich nicht wirtschaftlich sein, insbesondere, wenn die abgestoßene Versicherung eine erneute, separate Hinterbliebenenabsicherung (Risikolebensversicherung) nötig machen würde.
nicht kündigen – Eine Kündigung ist nicht wirtschaftlich, wird nicht immer verlangt und das Kapital aus dem Rückkaufwert erhöht wiederum das eigene Vermögen.
nicht verkaufen – Man sollte immer versuchen die Versicherung zu halten. Wenn im Alter die eingeplanten Reserven fehlen, ist guter Rat teuer. Ein Verkauf mehrt zudem das eigene Vermögen kurzfristig und schützt so nicht vor der Anrechnung durch die Arbeitsagentur.
nicht an Bekannte oder Verwandte übertragen – nach Schenkungen und Übertragungen von Vermögen wird gefragt. Wer aufgrund einer Schenkung hilfsbedürftig wird, handelt rechtswidrig. Außerdem kann der Staat die Schenkung zurückverlangen, wenn der Schenkende dadurch hilfsbedürftig wurde. Nur wenn die Schenkung mehr als 10 Jahre zurückliegt, kann sie nicht mehr herangezogen werden.
Formulare und Hinweise
Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf ihren Seiten Hinweise zur Arbeitslosigkeit zur Verfügung. Über diesen Link gelangen Sie dorthin.
Die Formulare für Arbeitslosengeld I erhalten Sie hier. Arbeitslosengeld II beantragen Sie mit diesen Formularen.
Wie
man mit Versicherungen Geld sparen kann, erfahren Sie in den 101
Spartipps in Zeiten der Finanzkrise.
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