Vor 2008 abgeschlossene Versicherungen auch nach 3 Jahren kündbar
Nach dem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf sind auch langfristige Versicherungs-Policen, die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden, nach 3 Jahren kündbar.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde insbesondere zur Stärkung der Rechte der Versicherungsnehmer gegenüber den Versicherern eingeführt. Seit Januar 2008 traten wichtige Neuerungen in Kraft, unter anderem ein früheres Sonderkündigungsrecht für länger laufende Versicherungspolicen. So können diese nun, nach Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, bereits zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Vorher lag diese Frist bei 5 Jahren. Gründe für eine vorzeitige Kündigung können zum Beispiel bessere Angebote anderer Versicherer sein. Sollten Versicherer eine derartige Kündigung zurück weisen, dann handeln sie rechtswidrig. Auch in dem Fall, dass der Versicherungsvertrag vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurde. Einige Versicherungsgesellschaften vertreten die Meinung, dass dies nur für Verträge ab Januar 2008 gelte. Doch dem ist nicht so. Das Amtsgericht Düsseldorf, hat nun im Sinne der Verbraucher Recht gesprochen und geurteilt, dass auch Versicherungspolicen, die vor 2008 geschlossen wurden, nach drei Jahren gekündigt werden dürfen. Ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, ist noch nicht klar.
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