Gibt es Besonderheiten bei Unterhaltszahlungen an das Kind?
Wenn das Kind volljährig ist, muss die ausgezahlte Ausbildungsversicherung in vollem Umfang auf den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt angerechnet werden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden.
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Ausbildungsversicherung
Gibt es Besonderheiten bei Unterhaltszahlungen an das Kind?
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