Wie wird die Auszahlung versteuert?

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Die Auszahlung wird bei Abschlüssen nach 2004 voll versteuert, wenn das Ablaufalter geringer als 60 Jahre ist und die Laufzeit noch keine 12 Jahre beträgt. Andernfalls gilt das Halbeinkünfteverfahren (Besteuerung von 50 Prozent der Erträge zum individuellen Steuersatz). Hierbei trägt das Kind die Steuerlast. Bei vor 2004 geschlossenen Verträgen ist die Auszahlung steuerfrei.

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