Ach so?! Bei ALG2 ist Lebensversicherung mit Hartz-Klausel sicher
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2 Kommentare
Meine LV wurde 1992 abgeschlossen und soll mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden.Damals war die Verwertbarkeitsklausel überhaupt noch nicht spruchreif.Leider musste ich jetzt ALG II beantragen und mir wird diese LV als Vermögen angerechnet,obwohl sie für mich zu damaliger Zeit als Alersvorsorge gedacht war,was schon aus dem Auszahlungszeitpunkt ersichtlich ist.Hätte gern gewusst wer mir helfen kann.
Es ist wirklich bitter, wenn man Jahre lang Geld für die eigene Rente zurücklegt und schließlich dazu gezwungen wird, dieses Vermögen noch vorher zu verbrauchen.
In Ihrem Fall liegt das Problem hauptsächlich darin begründet, dass Sie bereits Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt haben. Wenn das der Fall ist, kann man nachträglich leider auch keinen Verwertbarkeitsausschluss mehr vereinbaren.
Ohne genauere Details zu kennen und zu wissen, um welche Lebensversicherung es sich handelt, können wir Ihnen leider keine verbindliche Empfehlung aussprechen. Das sollten Sie jedoch in jedem Falle berücksichtigen:
- Falls Ihre Police einen schlechten Rückkaufswert erzielen würde, bei dem Sie über 10 Prozent Verlust einstreichen, so müssten Sie Ihre Versicherung gar nicht auflösen.
- Sollte eine Beleihung oder eine Auszahlung vor dem Rentenalter nicht möglich sein, weil dies im Vertrag so festgelegt wurde, kann bspw. auch eine Kapital-Lebensversicherung als nicht anrechenbar gewertet werden. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichtes Leipzig hervor (S 6 AS 283/05). Auch dann wäre Ihre Police also sicher.
Da die Arbeitsagentur bereits über ihre Situation informiert ist, sollten Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung setzen. Es gibt jedoch auch zahlreiche Hilfsdienste, die sich – online oder persönlich – gezielt mit den Belangen von Hartz-IV-Antragstellern bzw. ALG-II-Beziehern auseinandersetzen.
Weitere Informationen zur Lebensversicherung bei Arbeitslosigkeit erhalten Sie in diesem Ratgeber: www.finance-store.de/lebensversicherung-bei-arbeitslosigkeit
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute.
Ihre finance-store.de-Redaktion