Ach so?! Bei ALG2 ist Lebensversicherung mit Hartz-Klausel sicher
100% kostenlos
Um zu verhindern, dass jemand Arbeitslosengeld II beziehen kann, ohne wirklich bedürftig zu sein, verlangt die Agentur für Arbeit, dass Vermögen oberhalb der Freibetrags-Grenze erst verbraucht werden muss, bevor ALG II oder Hartz IV gewährt werden kann. Die Lebensversicherung und Rentenversicherung werden ebenfalls als Vermögen betrachtet.
Autor: hartz-angel
Datum: 23.09. 2009
Ich habe gelesen, dass man eine bestimmte Klausel in seine Lebensversicherung einbauen kann, die verhindert, dass das Arbeitsamt beim Antrag auf ALG 2 von einem verlangen kann, dass man die Versicherung kündigt. Aber es gibt wohl auch Versicherungen, die sind von Anfang an sicher.
Aber welche sind das? Und kann man diese Hartz-Klausel auch noch einbauen, wenn man schon eine Lebensversicherung abgeschlossen hat???
______________________
Anmerkung der Redaktion:
Die von Ihnen beschriebene Klausel wird in Fachkreisen auch als Verwertbarkeitsausschluss (oder „Ausschluss der Verwertbarkeit“) bezeichnet und besagt, dass eine Verwertung des Vermögens aus einer Lebensversicherung vor dem Eintritt ins Rentenalter ausgeschlossen ist. Für die Bundesagentur für Arbeit heißt das, dass diese Lebensversicherung ausschließlich der Altersvorsorge dient und deshalb nicht angerührt werden darf. Wer diese Vereinbarung bei seiner Versicherung noch nicht getroffen hat, kann dies nachträglich noch tun. Das muss jedoch noch vor Auslaufen des Arbeitslosengeldes und noch vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II geschehen.
Zu den Lebens- bzw. Rentenversicherungen, die generell „Hartz-IV-sicher“ sind, gehören die Riester-Rente, die Rürup-Rente (Basis-Rente), die betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Vermögensbildungsversicherung) sowie die Risikolebensversicherung.
Mehr zum Thema Lebensversicherung bei ALG II gibt es in diesem Ratgeber.
→ Sie hatten auch schon mal ein Ach so?!-Erlebnis und möchten es mit anderen teilen? Dann lassen Sie es uns wissen!
Zum Einsenden Ihres persönlichen Aha-Effekts klicken Sie hier.
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Ausbildungsversicherung > Ach so?! > per E-Mail abonnieren:
Ausbildungsversicherung
Gibt es Besonderheiten bei Unterhaltszahlungen an das Kind?
Wie wird die Auszahlung versteuert?
Gibt es auch eine Überschussbeteiligung, wie bei anderen Lebensversicherungen?
