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    <subtitle>Aktuelle News und Informationen aus der Welt der Versicherungen</subtitle>
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    <title>Urlaub: Versicherungen überprüfen und Vorkehrungen treffen</title>
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    <published>2010-03-12T08:19:37Z</published>
    <updated>2010-03-10T17:09:46Z</updated>

    <summary>Vor Beginn der Urlaubszeit sollte man sich ausreichend über seine Rechte und Pflichten hinsichtlich des geplanten Urlaubs informieren. Aber auch die Überprüfung der Versicherungs-Policen ist notwendig....</summary>
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        <![CDATA[<p>Vor Beginn der Urlaubszeit sollte man sich ausreichend über seine Rechte und Pflichten hinsichtlich des geplanten Urlaubs informieren. Aber auch die Überprüfung der Versicherungs-Policen ist notwendig.</p>]]>
        <![CDATA[<p>In den meisten deutschen Haushalten beginnt bereits wieder die Urlaubsplanung. Der Sommer lässt zwar noch etwas auf sich warten, dennoch muss viel bedacht werden. So sind eventuell spezielle Schutzimpfungen notwendig oder entsprechende Versicherungs-Policen, wie <a href="http://www.finance-store.de/gesetzliche_krankenversicherung/wichtiges_1/001272_landerliste_-_wo_gilt_die_gesetzliche_krankenversicherung.html">Auslandskrankenversicherung</a> müssen abgeschlossen werden. Daneben zählt auch die Reiserücktrittsversicherung zu den wichtigen Absicherungen bereits im Vorhinein, wenn man aus unvorhersehbaren Gründen die Reise dann doch nicht antreten kann.<br />
Da es leider auch immer wieder dazu kommt, dass die Reise nicht das hält, was der Reiseveranstalter versprochen hat, ist es auch sinnvoll sich bereits vor Antritt dieser über seine Rechte ausreichend zu informieren. Sollte es zu Beeinträchtigungen während der Reise, durch die Unterkunft oder Sonstiges kommen, hat der Reisende Anspruch auf Preisminderung je nach Intensität des Mangels. Reisemängel müssen umgehend vor Ort der örtlichen Reiseleitung gemeldet werden. Wenn diese nicht vor Ort ist, dann sollte telefonisch mit dem deutschen Reiseveranstalter Kontakt aufgenommen werden. Dabei kann sofortige Abhilfe gefordert werden. Diese Forderung sollte man sich unbedingt auch schriftlich bestätigen lassen. Daneben ist es hilfreich für eventuelle spätere Klagen Zeugen und Beweise zu sammeln. Wer Ansprüche geltend machen will, muss dies auch innerhalb eines Monats nach Ende der Reise machen, ansonsten verfallen seine Ansprüche.<br />
Bei Kultureisen zählt insbesondere auch die Nichteinhaltung versprochener Leistungen, zum Beispiel der Auftritt bestimmter Künstler, zu den Mängeln. Das Landgericht Hannover hat jetzt entschieden, dass zwei Reisenden eine 40prozentige Preisminderung zusteht, weil die versprochene Künstlerin durch eine andere ersetzt worden war. Da für die Reisenden gerade das das Hauptziel ihrer Urlaubsreise war, war auch unerheblich, dass der Ersatzkünstler gleichartige Kunst geliefert hat.</p>]]>
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    <title>Schlaglöcher: keine Versicherung für Haftungsschäden?</title>
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    <published>2010-03-11T07:20:19Z</published>
    <updated>2010-03-08T17:24:21Z</updated>

    <summary>Durch Frostschäden wurden der Belag vieler Straßen so stark beschädigt, dass diese enorme Schlaglöcher aufweisen. Kommunen drücken sich oft um ihre Verantwortung, indem sie mit Warnschildern darauf hinweisen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen einführen. Auch eine Vollkasko-Versicherung kann nicht immer helfen....</summary>
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        <![CDATA[<p>Durch Frostschäden wurden der Belag vieler Straßen so stark beschädigt, dass diese enorme Schlaglöcher aufweisen. Kommunen drücken sich oft um ihre Verantwortung, indem sie mit Warnschildern darauf hinweisen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen einführen. Auch eine Vollkasko-Versicherung kann nicht immer helfen.</p>]]>
        <![CDATA[<p>Der Winter dieses Jahr ging in die Vollen. So ging er nicht nur sehr lange, denn vorbei scheint er ja noch immer nicht zu sein, sondern er war auch teilweise sehr heftig. Temperaturen von unter Minus zehn Grad waren keine Seltenheit. Diese Temperaturen haben nicht nur den Menschen zugesetzt, auch die Infrastruktur hat darunter gelitten. So mussten sich Hausbesitzer in Regionen mit Schneefallgittern und co. ausrüsten, wo das sonst nicht unbedingt nötig ist. Auch die regelmäßige Räumung des Gehwegs vor dem Haus gehörte mit zu ihren Pflichten. Wer diese vernachlässigte und ein anderer Mensch kam dadurch zu Schaden, musste seine <a href="http://www.finance-store.de/privathaftpflichtversicherung/">Haftpflichtversicherung</a> einschalten.<br />
Aber auch die öffentlichen Straßen wurden durch die Witterungsbedingungen in Mitleidenschaft gezogen. Diese Schäden zeigen sich doch oft erst jetzt, wo das Tauwetter einsetzt. So sind Schlaglöcher durch Frostschäden momentan keine Seltenheit. Wessen PKW dadurch zu Schaden kommt, muss nicht unbedingt damit rechnen, dass die Stadt für den Schaden aufkommt. Diese behilft sich nämlich oft mit Warnschildern und Geschwindigkeitsbegrenzungen, um eine Ausbesserung nicht sofort durchführen zu müssen. Dadurch ist sie zu keiner Haftung verpflichtet.  Auch die Vollkasko-Versicherung kann nicht immer helfen. Denn viele PKW-Besitzer haben eine Selbstbeteiligung und die Schäden übersteigen diese oft nicht. Außerdem erhöht eine Inanspruchnahme auch die zu zahlenden Beiträge und ist deswegen nicht immer sinnvoll.</p>]]>
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    <title>Bei Scheidung: Versicherungs-Policen überprüfen</title>
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    <published>2010-03-10T08:42:18Z</published>
    <updated>2010-03-08T16:54:09Z</updated>

    <summary>Wer in glücklichen Zeiten sinnvoller Weise seine Versicherungs-Policen kombiniert hat, muss sie dann aber auch in Zeiten der Trennung oder Scheidung wieder neu ordnen. Wer seine finanzielle Situation nicht regelt, kann ganz schnell ohne ausreichenden Schutz dastehen....</summary>
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        <![CDATA[<p>Wer in glücklichen Zeiten sinnvoller Weise seine Versicherungs-Policen kombiniert hat, muss sie dann aber auch in Zeiten der Trennung oder Scheidung wieder neu ordnen. Wer seine finanzielle Situation nicht regelt, kann ganz schnell ohne ausreichenden Schutz dastehen.</p>]]>
        <![CDATA[<p>Der Trend der Ehescheidung hat seit 1950 kontinuierlich zugenommen und so sind mittlerweile nur noch knapp 50 Prozent aller Eheleute miteinander verheiratet. Wer sich scheiden lässt, muss eine Menge regeln. Da hilft es auch nicht, wenn man am liebsten die ersten paar Wochen die Decke über den Kopf ziehen möchte. So ist nicht nur der gemeinsamen Hausrat wieder zu trennen und die Versorgung der Kinder durch beide Elternteile sicher zu stellen, auch Versicherungen müssen neu geordnet werden. So haben viele während ihrer Ehe <a href="http://www.finance-store.de/kapitallebensversicherung/wdv_26/001679_eine_versicherung_fur_mehrere_mit_partner-policen_sparen.html">Partner-Policen</a> abgeschlossen und diese gilt es jetzt neu zu ordnen. Nur wer seine Finanzen im Überblick hat, kann sich zumindest in der Hinsicht entspannt zurück lehnen. Denn ohne finanzielle Regelung kann man unter Umständen auf einmal ohne Versicherungsschutz dastehen. So gelten gemeinsame Versicherungspolicen dann nach der Scheidung nur noch für denjenigen, der sie auch abgeschlossen hat, wie es zum Beispiel bei der <a href="http://www.finance-store.de/privathaftpflichtversicherung/">Haftpflicht</a>- oder der <a href="http://www.finance-store.de/rechtsschutzversicherung/ratgeber_48/#titel4">Rechtsschutzversicherung</a> der Fall ist. Aber auch bei der Hausratversicherung muss bedacht werden, dass diese  ja nur für den in der Wohnung befindlichen Hausrat gilt. Deshalb muss der Partner, der sich eine neue Wohnung einrichtet wieder entsprechend absichern. Aber auch derjenige der in der Wohnung bleibt, muss die Versicherungspolice überprüfen. Denn nun hat sich aller Wahrscheinlichkeit nach, der <a href="http://www.finance-store.de/hausratversicherung/ratgeber_40/#titel5">Wert und die Menge des Hausrates</a> verändert und dementsprechend muss sich auch die Versicherungssumme ändern.<br />
Bei der <a href="http://www.finance-store.de/gesetzliche_krankenversicherung/ratgeber_24/#titel3">gesetzlichen Krankenversicherung</a> verhält es sich ähnlich, denn drei Monate nach Scheidungstermin erlischt der Schutz der Familienversicherung. Also muss sich der Familienversicherte um eine neue Krankenversicherung kümmern.<br />
Bei der <a href="http://www.finance-store.de/risikolebensversicherung/">Lebensversicherung</a> ist immer noch der begünstigt, der auch als Begünstigter in der Police steht. Wenn dies nicht geändert wird, kann das durchaus immer noch der Ex-Mann bzw. die Ex-Frau sein.<br />
Daneben muss bedacht werden, das in Deutschland das Prinzip der Zugewinnergemeinschaft herrscht. Das bedeutet, wenn keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde, dass im Falle einer Scheidung, der Zugewinn in Zeiten der Ehe hälftig an die ehemalige Eheleute aufgeteilt wird.</p>]]>
    </content>
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    <title>Ab in&apos; Urlaub: Auslandskrankenversicherung abschließen?</title>
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    <id>tag:www.finance-store.de,2010://1.1748</id>

    <published>2010-03-09T13:20:05Z</published>
    <updated>2010-03-10T09:22:55Z</updated>

    <summary>Braucht man auf Reisen extra eine Auslandsreisekrankenversicherung oder reicht die Krankenversicherung auch aus? Das ist eine Frage, auf welche man die unterschiedlichsten Antworten findet. Wir sagen Ihnen, ob Sie die Police wirklich brauchen oder nicht. Den Ratgeber können Sie sich...</summary>
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    </author>
    
        <category term="Wichtiges" scheme="http://www.sixapart.com/ns/types#category" />
    
    
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        <![CDATA[<p>Braucht man auf Reisen extra eine Auslandsreisekrankenversicherung oder reicht die Krankenversicherung auch aus? Das ist eine Frage, auf welche man die unterschiedlichsten Antworten findet. Wir sagen Ihnen, ob Sie die Police wirklich brauchen oder nicht.</p>

<p>Den Ratgeber können Sie sich hier auch herunterladen:<br />
<span class="mt-enclosure mt-enclosure-file" style="display: inline;"><a href="http://www.finance-store.de/global/upload/Ab%20in%27%20Urlaub%20Auslandskrankenversicherung%20abschlie%DFen.pdf">Ab in' Urlaub Auslandskrankenversicherung abschließen.pdf</a></span></p>]]>
        <![CDATA[<p><br />
Vor dem Urlaub denkt man an alles Mögliche: Sommer, Sonne, Strand und Meer, die Sonnencreme, das Kofferpacken, eventuell sogar an die Reiseapotheke. Hin und wieder durchdenkt man auch die Problematik der Reiseversicherungen, wie die Gepäckversicherung, die Reiserücktrittsversicherung und die <strong>Auslandskrankenversicherung</strong>. Jedes Jahr wägen viele aufs Neue ab, ob sie sich die Geldausgabe schenken oder die Urlaubs-Policen doch abschließen sollen. Und wie war das noch gleich mit dem <strong>Auslandskrankenschein</strong>? Gibt es den überhaupt noch? Und wenn ja: Wann braucht man ihn?</p>

<p>Damit Sie eine Sorge weniger haben, wollen wir Ihnen die Entscheidung für oder gegen die Reisekrankenversicherung leichter machen und Ihnen sagen, wie sich das mit dem Auslandskrankenschein verhält. So können Sie beruhigt in den Urlaub starten. <br />
<br></p>

<p>Zunächst ist wichtig, wie Sie krankenversichert sind:</p>

<p>- <strong>Sind Sie privat krankenversichert?</strong> Dann sollten Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nachsehen, wie weit der Versicherungsschutz reicht (in der Regel weltweit) und ob der Krankenrücktransport aus dem Ausland mit vereinbart wurde. Sollte dies der Fall sein, ist das wunderbar. Sie können sorgenfrei verreisen! Ist dem nicht so, sollten Sie diese Leistungen noch versichern lassen.</p>

<p>- <strong>Sind Sie gesetzlich versichert?</strong> Dann sollten Sie weiterlesen. Denn hier ist die Lage etwas komplizierter. Entscheidend ist Ihr Urlaubsland. Wo befindet es sich? </p>

<p><br />
<a href="#title1">1. <strong>Reisen in die EU</strong></a><br />
<a href="#title2">2. <strong>Reisen in EU-Nachbarstaaten</strong></a><br />
<a href="#title3">3. <strong>Fernreisen</strong></a><br />
<a href="#title4">4. <strong>Urlaub in Deutschland und auf deutschen Inseln</strong></a><br />
<a href="#title5">5. <strong>längere Auslandsreisen</strong></a></p>

<p><br />
<br></p>

<p></p>

<p></p>

<p><a name="title1">1. <strong>Reisen in die EU</strong></a></p>

<p>&#8594; <strong>Das sind Reisen nach:</strong> Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, in die Niederlande, nach Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien, in die Tschechische Republik, nach Ungarn, in das Vereinigtes Königreich (Großbritannien) und zum griechischen Teil Zyperns. Zur EU zählen außerdem Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion sowie die Canarischen Inseln, Madeira und die Azoren.</p>

<p>Ist Ihr Reiseziel dabei, so können Sie Ihre <strong>Chipkarte</strong>, auch Versichertenkarte oder EHIC (European Health Insurance Card) genannt, nutzen. Das bedeutet, dass Sie über Ihre Krankenkasse Krankheitskosten abrechnen können, die in diesen Ländern entstanden sind. Sie benötigen hier keinen Auslandskrankenschein mehr.<br />
Aber Sie müssen wissen, dass Ihre <strong>Krankenkasse nur das erstatten wird, was sie in Deutschland auch bezahlt</strong>. Was sich zunächst unproblematisch anhört, könnte zu einem ziemlichen Problem werden. Denn der behandelnde Arzt im Ausland weiß in der Regel nicht, wofür Ihre Kasse daheim aufkommen wird. Er wird sie behandeln, wie jeden seiner Patienten auch. So kommt es zu den Berichten von Reisenden, deren Behandlung im Ausland mehrere tausend Euro teuer war, wovon die Kasse später jedoch nur wenige hundert übernommen hat. Schlimmer noch ist es, wenn ein <strong>Krankenrücktransport</strong> nötig wird. Der ist sehr kostenintensiv und wird von keiner Kasse bezahlt – unabhängig vom Reiseland.<br />
Weil die Ausgleichszahlungen immens hoch ausfallen können und der Krankenrücktransport nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird, <strong>raten Krankenkassen sogar selbst zum Abschluss der Auslandskrankenversicherung</strong>. Die Police ist schon für wenige Euro erhältlich. <br />
Sollte der Krankenrücktransport in Ihrem konkreten Fall bereits abgesichert sein, bspw. durch die <strong>Mitgliedschaft in einem Automobilclub</strong>, der diesen Dienst mit anbietet, und sollten Sie das Risiko der hohen Ausgleichszahlungen auf sich nehmen wollen, können Sie auch auf eine Auslandskrankenpolice verzichten.<br />
<br></p>

<p><a name="title2">2. <strong>Reisen in EU-Nachbarstaaten</strong></a></p>

<p>Ob Ihre Krankenkasse Ihnen in den EU-Nachbarstaaten Versicherungsschutz bietet, hängt davon ab, ob mit Ihrem Reiseland ein <strong>Sozialversicherungsabkommen</strong> besteht und ob dieses Land im <strong>Europäischen Wirtschafts-Raum</strong> (EWR) liegt. Die Chipkarte, wie oben beschrieben, reicht im EU-Ausland. Doch nicht jedes europäische Land ist in der EU, wie bspw. die Schweiz. Sollte Ihr Reiseland in der Liste unter 1. nicht aufgeführt sein, aber im EWR sein, so genügt auch hier die Chipkarte. Sollte es nicht im EWR liegen, so genießen Sie hier nur dann Krankenversicherungsschutz, wenn Sie bei Ihrer Kasse einen Auslandskrankenschein angefordert haben. </p>

<p>&#8594; Diese europäischen Länder sind nicht in der EU, aber im EWR (Sie brauchen <strong>keinen Auslandskrankenschein</strong>): Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Slowenien. Darüber hinaus benötigt man seit 2009 auch in Kroatien keinen Auslandskrankenschein mehr!</p>

<p>&#8594; Diese EU-Nachbarstaaten sind nicht im EWR und <strong>erfordern einen Auslandskrankenschein</strong>: Bosnien-Herzegowina, Marokko, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Türkei und Tunesien. </p>

<p>Auch überall dort, wo Sie über die Chipkarte oder den Auslandskrankenschein Krankenversicherungsschutz erhalten, ist eine Auslandskrankenversicherung notwendig. Denn Ihre Krankenkasse wird <strong>keine Zusatzkosten</strong>, wie bspw. Krankenrücktransport, erstatten. Auch für privat abgerechnete Leistungen kommt sie nicht auf (in vielen Ländern gibt es nur eine private Krankenversicherung). So sind Sie nur bei Abschluss der Zusatzpolice vor <strong>hohen Eigenanteilen</strong> bzw. der <strong>vollständigen Selbstzahlung</strong> sicher. Sogar die Krankenkassen empfehlen ihren Mitgliedern den Abschluss der Police, weil der eigene Schutz nicht ausreichend ist.<br />
<br></p>

<p><a name="title3">3. <strong>Fernreisen</strong></a></p>

<p>In allen Ländern, die zuvor nicht benannt wurden (das ist auch der türkische Teil Nord-Zyperns!), genießen Sie <strong>keinerlei Versicherungsschutz</strong> der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier kann Ihnen nur eine Auslandskrankenversicherung Schutz bieten. Ohne die Police zahlen Sie alle medizinischen Maßnahmen selbst. <br />
Bitte erkundigen Sie sich auch nach notwendigen <strong>Impfungen</strong>, die Ihr Reiseziel erfordert. Nützliche Informationen hierzu erhalten Sie beim <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite.jsp"target="_blank">Auswärtigen Amt</a> (unter den medizinischen Hinweisen) oder im Tropeninstitut in Ihrer Nähe. <br />
<br></p>

<p><a name="title4">4. <strong>Urlaub in Deutschland und auf deutschen Inseln</strong></a></p>

<p>Wer innerhalb Deutschlands, also auch auf deutschen Inseln, Urlaub macht, der benötigt <strong>keine Reisekrankenversicherung</strong>. Ihre gesetzliche Krankenversicherung genügt.<br />
<br></p>

<p><a name="title5">5. <strong>längere Auslandsreisen</strong></a></p>

<p>Dauert Ihre Reise länger, als ein gewöhnlicher Urlaub, so sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse sprechen. In der Regel benötigen Sie für längere Auslandsaufenthalte eine Auslandskrankenversicherung. Diese Versicherung können Sie <strong>für verschiedene Zeiträume</strong> abschließen.</p>

<p></p>

<p></p>

<p><br />
Wenn Sie eine <a href="http://www.finance-store.de/krankenzusatzversicherung/vergleich.html">günstige Auslandskrankenversicherung</a> suchen, dann machen Sie den  Versicherungs-Vergleich.</p>

<p>Mehr Informationen über Versicherungen für die Reise erhalten Sie in unserem Ratgeber <a href="http://www.finance-store.de/private_krankenversicherung/wdv_35/001089_sommer_sonne_versicherungsschein.html">Sommer, Sonne... Versicherungsschein</a>! </p>

<p><br />
</p>]]>
    </content>
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    <title>Pflicht zur Pflegezusatz-Versicherung geplant</title>
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    <id>tag:www.finance-store.de,2010://1.1744</id>

    <published>2010-03-09T07:55:57Z</published>
    <updated>2010-03-08T13:57:52Z</updated>

    <summary>Die Versorgungslücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung klafft immer weiter. Nun will Gesundheitsminister Rösler diese mit einer Pflicht zur Pflegezusatzversicherung schließen....</summary>
    <author>
        <name>autor4</name>
        
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        <![CDATA[<p>Die Versorgungslücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung klafft immer weiter. Nun will Gesundheitsminister Rösler diese mit einer Pflicht zur Pflegezusatzversicherung schließen.</p>]]>
        <![CDATA[<p>Unser  Gesundheitsminister Philipp Rösler will die Versorgungslücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung mit einer Verpflichtung zu einer Zusatzversicherung schließen. Die Kostenexplosion im Gesundheitssektor, durch steigende Lebenserwartung und damit verbundener steigender medizinischer Versorgungspflicht, bewirkt eine zunehmende finanzielle Lücken bei der Versorgung der Bedürftigen. Eine Pflegezusatzversicherung arbeitet kapitalgedeckt und soll die gesetzliche unterstützen. Die Versicherungsgesellschaften freut es, denn obwohl die private Zusatzversicherung schon seit langem angeraten und auch angeboten wird, ist doch die Nachfrage bisher stagnierend. Dabei ist sie durchaus sinnvoll, denn eine Betreuung einer pflegebedürftigen Person kann bis zu 3000 Euro pro Monat betragen.<br />
Bisher werden drei Varianten einer Pflegezusatzversicherung angeboten. Bei der Pflegetagesgeldpolice handelt es sich um einen fest vereinbarten Satz, der je nach <a href="http://www.finance-store.de/pflegeversicherung/ratgeber_38/#titel2">Pflegestufe</a> und -art unabhängig von den tatsächlichen Kosten täglich ausgezahlt wird. Die Pflegekostenpolice schließt die tatsächlich auftretende Versorgungslücke, zwischen auftretenden Kosten und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Bei der Pflegerentenpolice wird eine monatlich fest vereinbarte Rente ausbezahlt. Bei der letzten Variante wird allerdings moniert, dass diese zu teuer ist und die Beiträge und Leistungen nicht transparent sind.<br />
Ein Abschluss ist auch bereits jungen Menschen angeraten, denn je älter man wird, desto höher fallen auch die zu zahlenden Beiträge aus. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages sollte man darauf achten, dass neben der stationären Pflege auch die häusliche Pflege inbegriffen ist, das Versicherer bereits ab Pflegestufe 1 zahlt und bei Inanspruchnahme der Versicherungsleistung, die Beitragszahlung eingestellt wird.</p>]]>
    </content>
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    <title>Banken bekommen durch Versicherungs-Gesellschaften Konkurrenz</title>
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    <id>tag:www.finance-store.de,2010://1.1743</id>

    <published>2010-03-08T11:00:38Z</published>
    <updated>2010-03-08T10:49:27Z</updated>

    <summary>Banken haben neue Konkurrenz bekommen. So herrscht nicht mehr nur branchenintern Konkurrenz im Bereich der Festgeld-Anlagen. Versicherer drängen in dieses Marktsegment, um bestehende Kunden zu halten und neue Kunden anzuwerben....</summary>
    <author>
        <name>autor4</name>
        
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        <![CDATA[<p>Banken haben neue Konkurrenz bekommen. So herrscht nicht mehr nur branchenintern Konkurrenz im Bereich der Festgeld-Anlagen. Versicherer drängen in dieses Marktsegment, um bestehende Kunden zu halten und neue Kunden anzuwerben.</p>]]>
        <![CDATA[<p>Versicherungsgesellschaften machen den Banken Konkurrenz. So wird seit einiger Zeit neben Versicherungspolicen den Kunden auch Sparprodukte angeboten. Diese Geldanlagen haben oft sehr viel bessere Konditionen als die der Banken. Der momentan höchste Zinssatz einer Geldanlage bei einer Bank beträgt 1,75 Prozent, wobei die Konditionen die die Versicherungen anbieten sich bis auf 3,25 Prozent belaufen können. Versicherer haben einen triftigen Grund sich jetzt auch in diesem Bereich zu betätigen. Die Kunden von heute wollen flexibler sein und dazu zählt auch,dass sie jederzeit über ihre finanziellen Mittel bestimmen können. Vielfach heißt das, dass zum Beispiel Versicherungskunden deren <a href="http://www.finance-store.de/kapitallebensversicherung/">Kapitallebensversicherun</a>g ausläuft, dieses Geld eher in kurzfristigen Anlageprodukten investieren wollen als sich gleich wieder langfristig zu binden. Um diese Kunden zu halten bieten Versicherer diesen nun auch Festgeldkonten an. Aber auch das Neukundengeschäft wird in der Hinsicht beflügelt. Das kann für Verbraucher, die einfach nur eine Versicherungspolice brauchen aber auch als Belästigung empfunden werden. Berater werden in ihren Gesprächen nun vermehrt auf Zusatz- oder Kombiprodukte aufmerksam machen. Hohe Zinsen werden nämlich bei den meisten Versicherungen auch nur in Kombination mit einer oder mehren Versicherungspolicen angeboten. Hier sollte aber auch auf die Ein- und Auszahlbedingungen geachtet werden, denn es können Beschränkungen hinsichtlich der Höhe der getätigten Einlagen herrschen. Trotz dessen lohnt sich ein Vergleich zwischen den Angeboten von Banken und Versicherungen alle mal.</p>]]>
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    <title>Rechtsanspruch auf Pflege-Teilzeit soll Versicherung entlasten</title>
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    <id>tag:www.finance-store.de,2010://1.1741</id>

    <published>2010-03-05T07:22:13Z</published>
    <updated>2010-03-03T17:26:31Z</updated>

    <summary>Die Familienministerin will einen Rechtsanspruch auf zweijährige Pflegeteilzeit einführen. Mit diesem Modell sollen Angehörige von Pflegebedürftigen unterstützt werden. Zusätzlich wird die gesetzliche Pflege-Versicherung entlastet....</summary>
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        <name>autor4</name>
        
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        <category term="News" scheme="http://www.sixapart.com/ns/types#category" />
    
    
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        <![CDATA[<p>Die Familienministerin will einen Rechtsanspruch auf zweijährige Pflegeteilzeit einführen. Mit diesem Modell sollen Angehörige von Pflegebedürftigen unterstützt werden. Zusätzlich wird die gesetzliche Pflege-Versicherung entlastet.</p>]]>
        <![CDATA[<p>Die Bundesfamilienministerin von der CDU, Kristina Schröder will berufstätigen Angehörigen von Pflegebedürftigen eine Pflege von zu Hause aus erleichtern. Da in der heutigen Zeit in einer Familie meist beide Partner berufstätig sind, bleibt für Angehörige die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, kaum noch Zeit. Dem soll mit Hilfe eines Rechtsanspruchs auf zweijährige Pflege-Teilzeit begegnet werden. Dieses Programm beinhaltet, dass Berufstätige nur noch halbtags arbeiten gehen, um mehr Zeit für die Pflegebedürftigen zu haben. Um finanziell nicht zu hohe Einbußen zu haben, werden sie mit 75 Prozent ihres Gehalts entlohnt. Nach Ablauf der zwei Jahre beträgt die Arbeitszeit wieder Volltags. Doch das Gehalt bleibt solange bei 75 Prozent, bis Gehalts- und Arbeitszeitkonto wieder ausgeglichen sind.<br />
Arbeitgeber und Opposition lehnen derweil diese Pläne noch ab. Für sie ist dies nur eine Abwälzung der Kosten auf die Familien und in Zeiten von Finanz- und Wirtschaftskrise sollten doch Arbeitgeber nicht noch mit weiteren Risiken belastet werden.<br />
Dabei entstehen dem Staat keine weiteren Kosten und die gesetzliche Pflegeversicherung wird durch die <a href="http://www.finance-store.de/pflegeversicherung/ratgeber_38/#titel5">Pflege zu Hause</a>, die kostengünstiger als die im Heim ist, entlastet. Die Entlastung ist dort auch dringend nötig, weil auch schon jetzt enorme Defizite zu verzeichnen sind und für die Versorgungslücken müssen die Angehörigen aufkommen. Um diese Kosten zu schultern, ist eine <a href="http://www.finance-store.de/pflegeversicherung/ratgeber_38/#titel8">zusätzliche private Pflegeversicherung</a> zu empfehlen.</p>]]>
    </content>
</entry>

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    <title>Ach so?! Krankenkasse zahlt auch mehr als nur den Festbetrag</title>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="http://www.finance-store.de/gesetzliche_krankenversicherung/achso_18/001742_ach_so_krankenkasse_zahlt_auch_mehr_als_nur_den_festbetrag.html" />
    <id>tag:www.finance-store.de,2010://1.1742</id>

    <published>2010-03-04T09:13:07Z</published>
    <updated>2010-03-04T09:19:20Z</updated>

    <summary>Beim Festzuschuss ist noch lang&apos; nicht Schluss: Die gesetzliche Krankenversicherung muss in bestimmten Fällen auch mehr zahlen als diese Obergrenze....</summary>
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        <category term="Ach so?!" scheme="http://www.sixapart.com/ns/types#category" />
    
    
    <content type="html" xml:lang="de" xml:base="http://www.finance-store.de/">
        <![CDATA[<p>Beim Festzuschuss ist noch lang' nicht Schluss: Die gesetzliche Krankenversicherung muss in bestimmten Fällen auch mehr zahlen als diese Obergrenze.</p>]]>
        <![CDATA[<p>Autor: Gabi M.<br />
Datum: 04.02.2010</p>

<p>Meine Nachbarin hat ein digitales Hörgerät. Sie habe das zu einem großen Teil selbst bezahlen müssen, hat sie mir erzählt. Das waren wohl fast 3.000 Euro. Nun habe sie im Radio gehört, dass heutzutage die Gesetzeslage vorsehe, dass die Krankenkasse auch mehr dazu gäbe, als das zu der Zeit der Fall gewesen wäre, als sie es gekauft hat. Woher weiß ich, dass die Kasse bei dem Hörgerät für meinen Mann auch mehr bezahlen wird?</p>

<p><br />
______________________</p>

<p><strong>Anmerkung der Redaktion:</strong><br></p>

<p>Das ist gar nicht so einfach. Zunächst kommt es darauf an, was der Arzt Ihres Gatten sagt. Sollte sich herausstellen, dass seine Hörleistung so schlecht ist, dass ein anderes, als das Kassenmodell erforderlich ist, um die Behinderung auszugleichen, so können Sie darauf hoffen, auch mehr zu erhalten, als den vorgesehenen Festzuschuss. Hierzu gab es kürzlich ein Urteil des Bundessozialgerichtes (Az: B 3 KR 20/08), worauf Sie sich im Zweifel berufen könnten. Das wird es sicherlich sein, wovon Ihre Nachbarin gehört hat.<br />
 <br />
<br></p>

<p>&#8594; Sie hatten auch schon mal ein <strong>Ach so?!-Erlebnis</strong> und möchten es <strong>mit anderen teilen</strong>? Dann lassen Sie es uns wissen!<br />
Zum Einsenden Ihres persönlichen Aha-Effekts klicken Sie <a href="http://www.finance-store.de/ttx30/ttx.cgi?cmd=newticket">hier</a>.</p>]]>
    </content>
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    <title>Schäden aus Sturmböen: Wohngebäudeversicherung zahlt</title>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="http://www.finance-store.de/elementarversicherung/news_41/001740_schaden_aus_sturmboen_wohngebaudeversicherung_zahlt.html" />
    <id>tag:www.finance-store.de,2010://1.1740</id>

    <published>2010-03-04T07:37:15Z</published>
    <updated>2010-03-03T15:41:08Z</updated>

    <summary>Der Winter ist fast vorbei und der Frühling will Einzug halten, doch noch immer ist das Wetter trügerisch und sorgt nicht nur für Blechschäden auf deutschen Straßen. Auch Hausbesitzer sollten sich gegen Schäden aus Sturm und Überschwemmung mit einer Wohngebäude-...</summary>
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        <category term="News" scheme="http://www.sixapart.com/ns/types#category" />
    
        <category term="News" scheme="http://www.sixapart.com/ns/types#category" />
    
    
    <content type="html" xml:lang="de" xml:base="http://www.finance-store.de/">
        <![CDATA[<p>Der Winter ist fast vorbei und der Frühling will Einzug halten, doch noch immer ist das Wetter trügerisch und sorgt nicht nur für Blechschäden auf deutschen Straßen. Auch Hausbesitzer sollten sich gegen Schäden aus Sturm und Überschwemmung mit einer Wohngebäude- und Elementarversicherung absichern.</p>]]>
        <![CDATA[<p>Seit letzter Woche wird die Sicht auf die wärmere Jahreszeit wieder klarer. So haben Temperaturen von bis zu 10 Grad, blauer Himmel und strahlende Sonne schon die ersten Menschen dazu veranlasst, ihre Wintersachen in den hintersten Winkel des Schrankes zu befördern.<br />
Doch der Winter hat sich noch nicht endgültig verabschiedet und bäumt sich noch einmal auf. So wurde man regional vereinzelt mit Eisregen, Hagel und Sturm konfrontiert. Auch die Unwetterzentrale gibt noch bis heute Mittag Akutwarnungen vor Orkanböen heraus. Daneben sind vereinzelt Schneefälle möglich. Wer also mit dem Auto unterwegs ist, sei vor den unsicheren Witterungsbedingungen gewarnt. Besonders trügerisch ist, dass Glatteis nur vereinzelt auftreten kann. Dies sorgte in den vergangenen Nächten für einige Unfälle auf deutschen Straßen.<br />
Aber auch Hauseigentümer sollten immer noch gegen die Witterungsbedingungen gewappnet sein, denn so ein Sturm kann schnell dazu führen, dass Dächer abgedeckt werden oder Bäume umknicken und das Haus beschädigen. Die <a href="http://www.finance-store.de/wohngebaeudeversicherung/">Wohngebäudeversicherung</a> übernimmt die finanziellen Kosten, die dem Hauseigentümer so entstehen können. Doch sollte mit einem Sturm auch heftige Regenfälle einhergehen und es in Folge dessen zu Schäden aus Überschwemmungen kommen, hilft nur die <a href="http://www.finance-store.de/elementarversicherung/">Elementarversicherung</a>. Diese ist besonders wichtig für Menschen, die ihr Haus in <a href="http://www.finance-store.de/wohngebaeudeversicherung/wichtiges_43/001256_unwetter_und_elementargefahren_-_linkliste_zu_risikogebieten_und_verhaltensweisen.html">Risikogebieten</a> gebaut haben. So nehmen Naturkatastrophen nicht nur weltweit, sondern auch in Deutschland zu.</p>]]>
    </content>
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    <title>Viele können sich eine private Altersvorsorge nicht leisten</title>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="http://www.finance-store.de/private_rentenversicherung/news_4/001738_viele_konnen_sich_eine_private_altersvorsorge_nicht_leisten.html" />
    <id>tag:www.finance-store.de,2010://1.1738</id>

    <published>2010-03-03T08:17:56Z</published>
    <updated>2010-02-26T10:24:34Z</updated>

    <summary>Ein erschreckend hoher Satz von 35 Prozent, quasi ein Drittel der Deutschen, haben keine private Altersabsicherung. Dabei strauchelt das System des staatlichen Umlageverfahrens zunehmend an seiner Finanzierbarkeit....</summary>
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    <content type="html" xml:lang="de" xml:base="http://www.finance-store.de/">
        <![CDATA[<p>Ein erschreckend hoher Satz von 35 Prozent, quasi ein Drittel der Deutschen, haben keine private Altersabsicherung. Dabei strauchelt das System des staatlichen Umlageverfahrens zunehmend an seiner Finanzierbarkeit.</p>]]>
        <![CDATA[<p>35 Prozent der Deutschen haben keine <a href="http://www.finance-store.de/private_rentenversicherung/">private Altersabsicherung</a>. Diesen stehen 65 Prozent gegenüber, die sich zwar privat absichern  aber nur 24 Prozent davon sparen monatlich über 200 Euro. Erschreckenderweise sehen 19 Prozent einfach keine Notwendigkeit darin, sich privat ein finanzielles Polster aufzubauen. Dabei ist doch die gesetzliche Rente alles andere als sicher. Denn gerade in Deutschland, wie in allen industriellen Staaten, kommt es zu einem immer höheren Sterbealter und einer sinkenden Geburtenrate. Da die gesetzliche Rente aber über das Umlageverfahren finanziert wird, stehen demzufolge den Anspruchsberechtigten Alten immer weniger zahlende Junge gegenüber. Das heißt, dass immer weniger Erwerbstätige für die Finanzierung der Rentner aufkommen müssen und somit eine steigende finanzielle Verpflichtung haben. Die Umlagefinanzierung war in ihrer Entstehung ein gutes System, da die Rente so dynamisch an die Lohnentwicklung angepasst werden konnte. Doch in Zeiten mit schrumpfender Nachkommenschaft, wachsender Arbeitslosigkeit und nur langsam wachsenden Bruttolöhnen gerät die Rentenfinanzierung immer mehr unter Druck. So droht in Zukunft eine steigende Altersarmut, auch durch vorzeitige Erwerbslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen und durch sogenannte Minijobs, bei denen nicht in die Sozialversicherung eingezahlt wird. Eine private Vorsorge dagegen schafft Sicherheit, denn private Versicherer arbeiten kapitalgedeckt. Zudem sind staatlich geförderte Produkte, wie <a href="http://www.finance-store.de/ruerup_rentenversicherung/">Rürup</a>- und <a href="http://www.finance-store.de/riester_rentenversicherung/">Riester-Rente</a> krisensicher und haben zudem Steuervorteile. Allerdings gibt es einen erschreckend hohen Satz von 16 Prozent der Deutschen, die es sich schlicht nicht leisten können privat vorzusorgen. Zum Beispiel fehlen  Arbeitslosen und einem Teil der Studenten einfach die finanziellen Mittel, um Geld für schlechte Zeiten beiseite zu legen.</p>]]>
    </content>
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    <title>Wann und für wen ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?</title>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="http://www.finance-store.de/krankenzusatzversicherung/wichtiges_22/001739_wann_und_fur_wen_ist_eine_zahnzusatzversicherung_sinnvoll.html" />
    <id>tag:www.finance-store.de,2010://1.1739</id>

    <published>2010-03-02T16:09:03Z</published>
    <updated>2010-03-03T08:55:13Z</updated>

    <summary>Wo die Krankenkasse wenig bis gar nichts zahlt, übernimmt die &quot;Zusatzversicherung Zahn&quot; die Kosten. Wir machen für Sie den Zahnzusatzversicherung-Test und sagen Ihnen, ob die Police infrage kommt und was sie kosten würde. Den Ratgeber können Sie sich hier auch...</summary>
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    </author>
    
        <category term="Wichtiges" scheme="http://www.sixapart.com/ns/types#category" />
    
    
    <content type="html" xml:lang="de" xml:base="http://www.finance-store.de/">
        <![CDATA[<p>Wo die Krankenkasse wenig bis gar nichts zahlt, übernimmt die "Zusatzversicherung Zahn" die Kosten. Wir machen für Sie den Zahnzusatzversicherung-Test und sagen Ihnen, ob die Police infrage kommt und was sie kosten würde.</p>

<p>Den Ratgeber können Sie sich hier auch herunterladen:<br />
<span class="mt-enclosure mt-enclosure-file" style="display: inline;"><a href="http://www.finance-store.de/global/upload/Zahnzusatzversicherung%20-%20Wann%20und%20f%FCr%20wen.pdf"target="_blank">Zahnzusatzversicherung - Wann und für wen.pdf</a></span></p>]]>
        <![CDATA[<p><br />
Sie ist in aller Munde: die Zahnzusatzversicherung. Manche halten sie für überflüssig, mache wiederum ärgern sich, dass sie die Police nicht schon viel früher abgeschlossen haben. Grund genug für uns nachzuforschen, wer die Versicherung haben sollte und wer darauf verzichten kann.</p>

<p><br />
<a href="#title1">1. Gesetzlich Krankenversicherte</a><br />
<a href="#title2">2. Kinder</a><br />
<a href="#title3">3. Auszubildende und Studenten</a><br />
<a href="#title4">4. Vor und nach dem 50. Lebensjahr</a><br />
<a href="#title5">5. Angstpatienten</a><br />
<a href="#title6">6. Personen mit Vorerkrankungen</a><br />
<a href="#title7">7. Personen, denen eine Behandlung angeraten wurde</a></p>

<p></p>

<p><br />
<a name="title1"><strong>1. Gesetzlich Krankenversicherte</strong></a></p>

<p>Grundsätzlich sind <a href="http://www.finance-store.de/krankenzusatzversicherung/wichtiges_22/001266_welche_kranken-zusatzversicherung_braucht_man.html">Krankenzusatzversicherungen</a>, zu denen auch die Zahnzusatzversicherungen zählen, ausschließlich für gesetzlich Krankenversicherte gedacht. Das liegt daran, dass die <a href="http://www.finance-store.de/gesetzliche_krankenversicherung/">gesetzliche Krankenversicherung</a> ihre Leistungen in der Vergangenheit immer weiter zurückgefahren hat, was zu sehr hohen Selbstbehalten und dazu geführt hat, dass bestimmte Behandlungen vollständig selbst bezahlt werden mussten. Unter anderem aufgrund der Bevölkerungsentwicklung (längere Lebenserwartung bei sinkender Geburtenrate) und des medizinisch-technischen Fortschritts sind die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung in den letzten Jahren explodiert. Das hat nicht nur zu Leistungssenkungen, sondern auch zu Beitragserhöhungen geführt. Weil die Ursachen hierfür weiterhin ein finanzielles Problem darstellen werden, müssen Versicherte leider auch von weiteren Kürzungen im Leistungsbereich und von Beitragserhöhungen ausgehen. Und solange dem so ist, wird schließlich auch die Notwendigkeit für eine private Versicherung, welche die Leistungssenkungen der Gesetzlichen wieder auffüllt, fortbestehen.</p>

<p></p>

<p><a name="title2"><strong>2. Kinder</strong></a></p>

<p>Für Kinder sind die <a href="http://www.finance-store.de/private_krankenversicherung/wichtiges_2/001092_der_grosse_unterschied.html">Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung</a> zweifelsfrei am besten. Hier wird in der Regel alles bezahlt, was in den Bereich der normalen Behandlungen fällt. Problematisch wird es nur dann, wenn irgendwann eine kieferorthopädische Behandlung erfolgen oder Zahnersatz zum Thema wird. Auch eine ergänzende Zahnprophylaxe zahlt die Krankenkasse nicht.</p>

<p>Im Bereich der Kieferorthopädie wird ein Großteil der Kosten der Standardbehandlung erstattet, wenn der sogenannte Behandlungsbedarfsgrad dies zulässt. Bei Grad 1 und 2 erstattet die Krankenkasse gar nichts. Ab 18 Jahren gibt es nur noch dann überhaupt eine Leistung, wenn es sich um eine starke Kieferanomalie handelt. Gerade in Anbetracht der hohen Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung (häufig mehrere tausend Euro) und der nur wenigen Euro Versicherungsbeitrag, fällt vielen die Entscheidung für eine Zahnzusatzversicherung nicht schwer.</p>

<p>Bei der Zahnzusatzversicherung gilt immer: Je niedriger das Alter bei Versicherungsabschluss, desto geringer die Beiträge. Wer sich also für eine solche Police für sein Kind entscheidet, der sollte den Abschluss der Versicherung möglichst noch vor Ablauf eines Kalenderjahres durchführen. Denn in der Versicherungswelt werden wir alle mit dem 31. Dezember ein Jahr älter!<br />
Außerdem sollte man bedenken, dass die Versicherung bei kieferorthopädischen Behandlungen eine Wartezeit von 8 Monaten vorsieht und, dass die Versicherung nicht zahlen wird, wenn eine Behandlung bereits ärztlich angeraten wurde!</p>

<p></p>

<p><a name="title3"><strong>3. Auszubildende und Studenten</strong></a></p>

<p>Unser Rat ist zunächst: Konsultieren Sie Ihren Zahnarzt und lassen Sie den Fachmann entscheiden! Studenten und Auszubildende leiden häufig unter chronischer Geldknappheit. Wo eine Zahnzusatzversicherung nicht sinnvoll ist, weil sich der Zahnbestand in tadellosem Zustand befindet, gepflegt ist und zudem auch alle Zähne in Reih und Glied stehen, da muss auch keine Police abgeschlossen werden. Sollte Ihr Zahnarzt keine Problembereiche entdecken, die nicht durch eine regelmäßige und gründliche Zahnpflege behoben werden können, so können Sie sich das Geld für die Zahnzusatzversicherung sparen und lieber in eine ordentliche Zahnbürste und regelmäßige Prophylaxe-Termine investieren. (Achten Sie darauf, Ihr Bonusheft ordentlich zu führen, sonst rächt sich die Krankenkasse irgendwann bei Ihnen!)</p>

<p>Wer jedoch über mangelhaftes bis schlechtes Zahnmaterial verfügt, der sollte sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden. Um Ihre Zähne auf Vordermann zu bringen oder auch nur zu halten, bedarf es einer Menge Zahnarztrechnungen an Sie, denn die Kasse zahlt bei Weitem nicht alles. Insbesondere Zahnersatz kann sehr, sehr teuer werden, sodass sich die Versicherungsbeiträge schließlich aufwiegen. Doch auch wer die Dienste seines Zahnarztes kaum in Anspruch nimmt, aber zwei Mal im Jahr zur Prophylaxe geht, dem hat die Versicherung schließlich kaum Geld gekostet, weil auch diese Kosten bis zu 100 Prozent erstattet werden.</p>

<p>Auch wenn eine Zahnfehlstellung behoben werden soll, wird die Krankenkasse Sie im Stich lassen. Sie zahlt Erwachsenenbehandlungen nur noch in Härtefällen (Kieferanomalien). Eine kieferorthopädische Behandlung aus kosmetischen Gründen (was hierzu zählt, legt der Behandlungsbedarfsgrad fest) wird in keinem Fall bezahlt. Aber in diesen Fällen wird es auch kaum zu einer Kostenübernahme durch die Zahnzusatzversicherung kommen. Denn Sie müssen beachten, dass bereits angeratene Behandlungen nicht erstattet werden und zudem viele Versicherungen nur nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Je nach Tarif und persönlicher Situation kann es jedoch auch sein, dass die Zahnzusatzversicherung zahlt. Hier sind die Vertragsbedingungen entscheidend. Wem dieser Leistungsbaustein wichtig ist, der sollte hier genau nachfragen oder selbst nachlesen, um nachher keine bösen Überraschungen zu erleben.</p>

<p>Wichtig zu wissen ist ferner, dass die meisten Versicherungen mit 21 Jahren auf den Erwachsenen-Tarif umstellen. Einige, wenige Versicherungen bieten sogar eine Ermäßigung für Studenten und Auszubildende. Auch hier gilt, dass ein Abschluss der Versicherung vor Jahresende eine Beitragsersparnis bedeutet, weil der Beitrag abhängig vom Eintrittsalter ist und wir für die Versicherung erst mit Ablauf jeden Jahres ein Jahr älter werden.</p>

<p></p>

<p><br />
<a name="title4"><strong>4. Vor und nach dem 50. Lebensjahr</strong></a></p>

<p>Der Irrglaube hält sich beständig: Viele Menschen meinen, bislang den Zahnarzt kaum gebraucht zu haben oder auch so gut klargekommen zu sein und schlussfolgern, dass dies auch in Zukunft so sein wird. Dem ist leider nicht so. Auch ein Auto, das bei jahrelanger Pflege zuverlässig gefahren ist, braucht irgendwann Ersatzteile – manchmal auch eine ganze Menge. Mit den neuen Teilen fährt es auch wieder eine ganze Weile, bis auch diese erneuert werden müssen. Stellen Sie sich Ihre Zähne einmal als „Gebrauchsgegenstände“ vor, die der normalen Abnutzung unterliegen. Und nun stellen Sie sich vor, Sie müssten „grundsanieren“. Aber auch sanierte Teile werden abgenutzt und müssen schließlich erneuert werden. Bei den Zähnen und Ersatz ist das tatsächlich so. Zahnersatz hat bspw. eine Haltbarkeit von rund 10 Jahren.</p>

<p>Doch wird Ihre Krankenkasse nur einen Bruchteil der Rechnung zahlen. Was Füllungen betrifft, so müssen Sie die Mehrkosten für Kunststofffüllungen selbst zahlen und Inlays vollständig selbst finanzieren. Für Zahnersatz gibt es einen sogenannten Festzuschuss. Das sind 50 Prozent der Regelbehandlung. Die andere Hälfte zahlen Sie aus eigener Tasche. Wenn Ihnen Ihr Zahnarzt nun sagt, was mit der Regelbehandlung gemeint ist und Ihnen dann die Alternativen vorschlägt, werden Sie diese Regelbehandlung vielleicht gar nicht wollen. Der Eigenanteil erhöht sich verständlicherweise, sodass schließlich mehrere tausend Euro selbst zu zahlen sind.</p>

<p>Empfohlen wird in der Regel, eine Zahnzusatzversicherung noch vor dem 50. Lebensjahr abzuschließen. Wer später mitmacht, der muss aufgrund des höheren Eintrittsalters und des wahrscheinlich schlechteren Gesundheitszustands höhere Beiträge zahlen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, Senioren-Tarife (50+, 60+ oder 65+) abzuschließen. Hier sei jedoch gesagt, dass Erstattungs-Sätze nicht den Erwartungen entsprechen werden, weshalb ein „normaler“ Tarif in bestimmten Fällen wesentlich attraktiver sein kann. Hierzu sollte man sich gezielt beraten lassen.</p>

<p></p>

<p><a name="title5"><strong>5. Angstpatienten</strong></a></p>

<p>Wer Angst vor dem Zahnarzt hat, der scheut sich vor einem Besuch. So ertragen Angstpatienten häufig lieber den Schmerz oder betäuben ihn mit rezeptfreien Medikamenten. Beschwerden sollte man jedoch besser sofort nachgehen und die Behandlung nicht hinauszögern. Dass durch das Abwarten Beschwerden auch schlimmer oder Behandlungen komplizierter werden können, ist den meisten sogar bewusst. Aber die Hoffnung, dass sich die Sache von allein erledigt, ist größer.<br />
Das sieht eine Krankenversicherung natürlich gar nicht gern. Je eher man sein Leiden bekämpft, desto billiger ist es für die Versicherung, weil Verschleppungen die Behandlung komplizierter oder langwieriger machen und sich Zahnerkrankungen auch auf den gesamten Organismus negativ auswirken können. So findet sich nicht selten die Ursache eines Leidens in einer Erkrankung in Mund oder Rachen. Deshalb wird ein regelmäßiger Kontrollbesuch beim Zahnarzt von der Krankenkasse auch honoriert. Früherkennung und Behandlung spart schlichtweg Geld.<br />
Wer ein Leiden aus Angst vor seiner Beseitigung verschleppt, der sollte sich zu seinem eigenen Besten von dieser Angst befreien lassen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt hierüber und lassen Sie sich beraten.</p>

<p>Angstpatienten bedeuten also einen erhöhten Kostenfaktor für die Krankenversicherung. Zudem ist das Risiko groß, dass sie bereits an Vorerkrankungen leiden, obwohl sie die Frage nach bereits angeratenen Behandlungen mit ruhigem Gewissen verneinen können, wenn sie seit langem den Zahnarzt nicht aufgesucht haben. Daher fragen die Versicherer häufig nach einer bestehenden Zahnarzt-Angst und, falls dem so ist, ob man deshalb schon in Behandlung war. Diese Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sollte man unter Zahnarzt-Angst leiden, kann es sein, dass man nicht versichert wird. Über die Folgen von Falschaussagen können Sie sich in diesem <a href="http://www.finance-store.de/private_krankenversicherung/wdv_35/001282_gesundheitsfragen_-_welche_werden_gestellt.html">Ratgeber zur Gesundheitsprüfung</a> belesen. Eine Möglichkeit, Versicherungsschutz zu erhalten, besteht in der Suche nach Zahnzusatzversicherungen, deren Gesundheitsprüfung diese Frage nicht enthält. </p>

<p>Wer Angst vor dem Zahnarzt hat und sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheidet, etwa weil die Zähne in einem schlechten Zustand sind, der wird einen Tarif begrüßen, in welchem (Voll-)Narkosen erstattet werden. Darauf sollte man in den Versicherungsbedingungen achten.</p>

<p></p>

<p><a name="title6"><strong>6. Personen mit Vorerkrankungen</strong></a></p>

<p>Oftmals werden Krankenzusatzversicherungen als Paket angeboten. Man erhält also unter dem Begriff Zahnzusatzversicherung auch eine Heilpraktiker-, Sehhilfen- und/oder Auslandskrankenversicherung mit dazu. Es können auch weit mehr Leistungsbausteine angegliedert sein, beispielsweise für Massagen oder Kurtagegeld. Bei einem solchen „Paket“ werden Gesundheitsfragen gestellt (auch Gesundheitsprüfung genannt), welche den gesamten Körper betreffen. Hier werden bspw. Erkrankungen der letzten 10 Jahre erfragt (weitere mögliche <a href="http://www.finance-store.de/private_krankenversicherung/wdv_35/001282_gesundheitsfragen_-_welche_werden_gestellt.html#titel5">Gesundheitsfragen</a> können Sie hier nachlesen). Wer Vorerkrankungen hat, die andere Körperteile oder Organe als die Zähne betreffen, der wird wahrscheinlich bei solchen Tarifen schwer an einen guten Versicherungsschutz gelangen.</p>

<p>Wer hingegen eigentlich nur eine reine Zahn-Zusatzversicherung haben möchte, der kann diese auch separat wählen und wird hier nur zum Zustand der Zähne und nach der Anzahl fehlender oder ersetzter Zähne befragt. Wer sich jedoch für weitere Leistungen im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung interessiert, der sollte sich von einem Versicherungsexperten hierzu beraten lassen. Es gibt nämlich auch einige, wenige Versicherer, die auch Personen mit bestimmten Vorerkrankungen versichern.</p>

<p></p>

<p><a name="title7"><strong>7. Personen, denen eine Behandlung angeraten wurde</strong></a></p>

<p>Wer zu spät kommt, den bestraft die Versicherung. Manch einer meint, wenn eine teure Behandlung ansteht, wäre es eine tolle Idee, noch schnell eine passende Versicherung abzuschließen. Doch da hat man die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Denn die Versicherungen zahlen nichts für Behandlungen, die bereits ärztlich angeraten wurden und erst recht nicht für laufende Behandlungen. Außerdem muss man bei bestimmten Leistungen mit Wartezeiten rechnen. Diese können auch über ein halbes Jahr betragen. </p>

<p>Wer möchte, kann dennoch eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wohl wissend, dass diese für die anstehende Behandlung nicht aufkommen wird. So ist es zumindest bei der nächsten Behandlung nicht wieder zu spät!</p>

<p><br><br />
Wenn Sie nun Ihren <strong>Versicherungsbeitrag errechnen lassen</strong> wollen, so füllen Sie <a href="http://www.finance-store.de/krankenzusatzversicherung/vergleich.html">dieses Formular für den Versicherungsvergleich</a> aus. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.</p>]]>
    </content>
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    <title>Bei Mängeln im Urlaub rechtzeitig Mängelanzeige schalten</title>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="http://www.finance-store.de/krankenzusatzversicherung/news_28/001737_bei_mangeln_im_urlaub_rechtzeitig_mangelanzeige_schalten.html" />
    <id>tag:www.finance-store.de,2010://1.1737</id>

    <published>2010-03-02T07:32:02Z</published>
    <updated>2010-02-26T09:35:25Z</updated>

    <summary>Urlaubszeit ist zwar die schönste Zeit im Jahr, doch hält sie oft auch die meisten Überraschungen parat. So sollte man im Voraus für die richtigen Versicherungen sorgen und im Nachhinein, bei eventuell aufgetretenen Mängeln, schnell handeln....</summary>
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    </author>
    
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    <content type="html" xml:lang="de" xml:base="http://www.finance-store.de/">
        <![CDATA[<p>Urlaubszeit ist zwar die schönste Zeit im Jahr, doch hält sie oft auch die meisten Überraschungen parat. So sollte man im Voraus für die richtigen Versicherungen sorgen und im Nachhinein, bei eventuell aufgetretenen Mängeln, schnell handeln.</p>]]>
        <![CDATA[<p>Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres, in der man sich gerne auch mal etwas leistet. Neue Länder, Sitten und Menschen werden erkundet oder der verdiente Wellness- und Poolbereich des Hotels erkundet und ausgekostet. Aber leider muss man immer mit dem Unerwartetem rechnen. Deshalb ist es wichtig, sich von vornherein entsprechend abzusichern. Dazu zählt die Überprüfung der <a href="http://www.finance-store.de/gesetzliche_krankenversicherung/ratgeber_24/#titel10">Krankenversicherung</a>-gilt diese auch am Urlaubsort oder muss man eine <a href="http://www.finance-store.de/krankenzusatzversicherung/">Zusatzversicherung</a> abschließen. Krank werden kann man aber auch unmittelbar vor Antritt der Reise-so sollte man eine Reiserücktrittversicherung abschließen, die für eventuelle Stornogebühren aufkommt. Auch am Urlaubsort kann es passieren, dass die Erwartungen nicht erfüllt werden. Das Hotel hat nicht wie versprochen einen wundervollen Meerblick, sondern einen erschreckenden Blick auf eine Baustelle. Dazu kommt, dass diese auch noch Tag und Nacht in Betrieb ist. Aber nicht nur der Ausblick ist nicht der versprochene, sondern die Hygiene lässt auch zu wünschen übrig. Ein erster Schritt ist, der Reiseleitung vor Ort eine Mängelliste vorzulegen, um diese dazu zu veranlassen, die Defizite zu beseitigen. Sollte dies nicht geschehen, hat der Betroffene Anspruch auf Preisminderung je nach Schwere der Abweichung vom gebuchten Objekt. Hier ist aber die Definition eines Reisemangels entscheidend. Denn nicht jede Unannehmlichkeit ist auch gleich ein Mangel. Zu den Reisemängeln zählt, wenn die versprochene Leistung nicht geboten wird oder der gebuchten Reise Fehler anhaften, die den Wert des Urlaubs schmälern. Um den Anspruch auf Preisminderung geltend zu machen, ist es wichtig Beweise, zum Beispiel in Form von Fotos oder Bestätigung einer Flugverspätung durch die Fluggesellschaft sowie Zeugenaussagen, zu sammeln. Die Mängelanzeige muss spätestens einem Monat nach Rückkehr aus dem Urlaub bei dem Reiseveranstalter erfolgen. Hier ist es wichtig, wirklich auch dem Reiseveranstalter diese mitzuteilen und nicht etwa dem Reisebüro. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte die Mängelanzeige per Einschreiben/Rückschein eingereicht werden. Falls der Reiseveranstalter sich daraufhin nicht meldet, ist es wichtig am Ball zu bleiben und Notfalls Klage einzureichen. Der Anspruch auf Preisminderung verjährt nämlich innerhalb von zwei Jahren.</p>]]>
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    <title>Schönheits-OP: Versicherung übernimmt Kosten</title>
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    <published>2010-03-01T07:51:18Z</published>
    <updated>2010-02-25T09:56:29Z</updated>

    <summary>Gesetzliche Krankenkassen müssen für die Kosten von postoperativen Komplikationen aus medizinisch nicht indizierten Operationen seit 2007 nicht aufkommen. Ein privater Versicherer hat sich dieser Problematik angenommen und bietet seit kurzem zwei Policen zur Risikoabsicherung von Schönheits-OPs an....</summary>
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        <![CDATA[<p>Gesetzliche Krankenkassen müssen für die Kosten von postoperativen Komplikationen aus medizinisch nicht indizierten Operationen seit 2007 nicht aufkommen. Ein privater Versicherer hat sich dieser Problematik angenommen und bietet seit kurzem zwei Policen zur Risikoabsicherung von Schönheits-OPs an.</p>]]>
        <![CDATA[<p>Schönheitsoperationen waren bisher immer eine Sache des eigenen Risikos. <a href="http://www.finance-store.de/gesetzliche_krankenversicherung/">Krankenkassen</a> sowie auch <a href="http://www.finance-store.de/private_krankenversicherung/">Private Krankenversicherungen</a> übernahmen bisher die Kosten aus Komplikationen einer OP, die ohne gesundheitlichem Muss, nur aufgrund des Wunsches des Patienten durchgeführt wurde, nicht. Das ändert sich nun. Eine Private Krankenversicherung hat zwei Versicherungs-Produkte, die die Kosten aus medizinischen Komplikationen von Schönheitsoperationen übernehmen, auf den Markt gebracht. Dabei handelt es sich um Korrekturen von Fehlsichtigkeit und Brustvergrößerungen. Sollte es hier zu postoperativen Schwierigkeiten kommen, übernimmt der Versicherer die Kosten, ohne dass ein Verschulden des Arztes vorliegen muss.<br />
Nachwirkungen aus dieser Art von Operationen sind gar nicht so selten, wie sich Menschen, die sich für einen makellosen Körper unters Messer legen, wünschen. Denn 22 Prozent der weiblichen und 8 Prozent der männlichen Patienten haben mit negativen Auswirkungen zu kämpfen. Trotz dessen ist der Trend noch lange nicht gebrochen, ganz im Gegenteil, unsere Gesellschaft strebt immer mehr nach Perfektion. So suggerieren Printmedien sowie Film und Fernsehen, dass besonders schöne Menschen auch besonders erfolgreich sind. Zwar handelt es sich bei diesem Thema oft noch um ein Tabu aber gesellschaftsfähig ist es allemal geworden.</p>]]>
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    <title>Im Camping-Urlaub die richtige Versicherung abschließen</title>
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    <id>tag:www.finance-store.de,2010://1.1731</id>

    <published>2010-02-26T08:03:15Z</published>
    <updated>2010-02-22T15:08:58Z</updated>

    <summary>Wer sich an die Urlaubsplanung macht, muss vor allem richtig versichert sein. So ist man im Urlaub oft anders versichert als zu Hause. Besonders wer einen Trip ins Ausland plant, sollte seine Policen prüfen....</summary>
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        <![CDATA[<p>Wer sich an die Urlaubsplanung macht, muss vor allem richtig versichert sein. So ist man im Urlaub oft anders versichert als zu Hause. Besonders wer einen Trip ins Ausland plant, sollte seine Policen prüfen.</p>]]>
        <![CDATA[<p>Die ersten Sonnenstrahlen kitzeln uns und man bekommt so langsam Urlaubsfeeling. Das ist auch gut so, denn der Sommerurlaub sollte rechtzeitig geplant werden.<br />
Ständiger Beliebtheit erfreut sich hier vor allem auch der Camping Urlaub in freier Natur. Hier gibt es die verschiedensten Angebote von der Ostsee, über den Bauernhof bis hin zum gemütlichen Zelten am See. Doch auch dieser Urlaub sollte möglichst gut vorbereitet sein. Vor allem wichtige Schutzimpfungen, wie zum Beispiel gegen Zeckenbisse dürfen da nicht fehlen. Aber auch wichtige Versicherungen, wie eine Campingversicherung, die gegen Einbruch, Sturm, Hagel absichert aber auch, für Reisen außerhalb Deutschlands, eine <a href="http://www.finance-store.de/gesetzliche_krankenversicherung/wichtiges_1/001272_landerliste_-_wo_gilt_die_gesetzliche_krankenversicherung.html">Auslandskrankenversicherung</a> darf nicht fehlen. Für alle Wohnwagenbesitzer mit festem „Wohnsitz“, gibt können extra Leistungen für Mobilar, Zelt und Inventar in der Campingversicherung vereinbart werden. Hausrat der in den Urlaub mitgenommen wird, ist vorübergehend (2 bis 3 Monate) über die <a href="http://www.finance-store.de/hausratversicherung/">Hausratversicherung</a> abgesichert, wenn eine Außenversicherung vereinbart wurde. Wer eine längere Reise plant, muss also darauf achten eine Versicherung zu wählen, die einen längeren Schutz gewährt. Der Zeitraum kann dann bis zu zwei Jahren betragen. Außerdem muss man hier beachten, dass die Deckungssumme niedriger ist, als beim Schutz in den eigenen vier Wänden. <br />
Natürlich darf auch auf Reisen eine <a href="http://www.finance-store.de/privathaftpflichtversicherung/">Haftpflichtversicherung</a> nicht fehlen sowie auch eine <a href="http://www.finance-store.de/unfallversicherung/">Unfallversicherung</a> ist von Vorteil. Denn wer kennt das nicht „Wer eine Reise macht, kann etwas erleben“.</p>]]>
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    <title>Ach so?! Zahlt Gebäudeversicherung Schäden durch tauenden Schnee?</title>
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    <id>tag:www.finance-store.de,2010://1.1735</id>

    <published>2010-02-26T06:57:48Z</published>
    <updated>2010-02-26T07:18:25Z</updated>

    <summary>Was im Versicherungsvertrag steht, das gilt auch. Oftmals gehen Versicherungsnehmer jedoch von Kostenübernahmen bei Schäden aus, obwohl dies gar nicht zum Leistungsumfang der abgeschlossenen Versicherung zählt. Doch nur wer die Versicherungsbedingungen auch gelesen hat, ist vor bösen Überraschungen sicher....</summary>
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        <![CDATA[<p>Was im Versicherungsvertrag steht, das gilt auch. Oftmals gehen Versicherungsnehmer jedoch von Kostenübernahmen bei Schäden aus, obwohl dies gar nicht zum Leistungsumfang der abgeschlossenen Versicherung zählt. Doch nur wer die Versicherungsbedingungen auch gelesen hat, ist vor bösen Überraschungen sicher.</p>]]>
        <![CDATA[<p>Autor: per<br />
Datum: 26.02. 2010</p>

<p>tauwetter = sauwetter? jetzt kommen unsere riesigen schnee-massen langsam ins tauen. ich frage mich, was soll nur passieren, wenn das bei den angekündigten plusgraden erstmal alles wegschmilzt? was ist, wenn ich nen nassen keller krieg oder denen in bayern die lawinen auf ihre dörfer rutschen??? außerdem steigt doch mit dem tauwetter auch wieder der wasserstand der flüsse bis ins unermessliche... was is denn damit? Ich hab ne wohngebäudeversicherung. aber kommt die für sowas auch auf? mein nachbar meinte, die zahlt nur bei rohrschäden, aber das kann ich mir gar nicht vorstellen.</p>

<p>______________________</p>

<p><strong>Anmerkung der Redaktion:</strong><br></p>

<p>Die Antwort lautet leider: Nein, sie wird nicht zahlen. Denn die Gebäudeversicherung zahlt die von Ihnen genannten Schäden nicht. Hierfür benötigt man eine Elementarschadenerweiterung bzw. eine <a href="http://www.finance-store.de/elementarversicherung/">Elementarversicherung</a>. Eine Ausnahme gibt es allerdings: die Übernahme von Hochwasserschäden in alten DDR-Versicherungspolicen.<br />
Was ihr Nachbar meinte, sind sogenannte Leitungswasserschäden. Sie werden von der <a href="http://www.finance-store.de/wohngebaeudeversicherung/">Gebäudeversicherung</a> erstattet. <br />
 <br />
<br></p>

<p>&#8594; Sie hatten auch schon mal ein <strong>Ach so?!-Erlebnis</strong> und möchten es <strong>mit anderen teilen</strong>? Dann lassen Sie es uns wissen!<br />
Zum Einsenden Ihres persönlichen Aha-Effekts klicken Sie <a href="http://www.finance-store.de/ttx30/ttx.cgi?cmd=newticket">hier</a>.</p>]]>
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